Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ratsherr Polzin teilt mit, dass der Kirchenvorstand der Ev.-lutherischen Kirchengemeinde Semmenstedt-Timmern-Kalme am 07. September 2021 die der Verwaltungsvorlage beigefügte Neufassungen der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung für Kalme gem. § 53 Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen und der Samtgemeinde Oderwald zum Zwecke der Anhörung gemäß § 4 des Braunschweigischen Gesetzes über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 23.11.1927 vorgelegt hat.

 

Gem. § 98 Abs. 1 Ziff. 6 NKomVG sind die Samtgemeinden für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.

 

Einwendungen werden seitens der Samtgemeinde Oderwald nicht erhoben.

 

Ohne Aussprache nimmt der Rat der Samtgemeinde Oderwald von der vorliegenden Neufassung der Friedhofsordnung sowie der Friedhofsgebührenordnung für Kalme Kenntnis.