Sitzung: 15.12.2021 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Fach- und sondergesetzliche Ausschüsse
Herr Samtgemeindebürgermeister
Lohmann berichtet, dass Im
Rahmen der konstituierenden Sitzung der Gruppe Bassy/Grüne/FDP
fälschlicherweise kein Zugriffsrecht für einen Ausschussvorsitz eingeräumt
worden ist. Die Fraktionsvorsitzenden sind bereits am 11. November vorab
darüber unterrichtet worden, dass dieser Mangel in der kommenden Sitzung
(15.12.2021) geheilt wird.
Das Zugriffsrecht richtet sich nach § 71 Abs. 8 NKomVG. Dafür
werden die Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen nacheinander durch die
ganzen Zahlen in aufsteigender Reihenfolge (1, 2, 3, usw.) geteilt. Die
Reihenfolge des Zugriffs auf die Ausschussvorsitze ergibt sich nach dem jeweils
größten Ergebnis der Division und ggfls. des Losentscheids. Danach ergeben sich
folgende Zugriffsrechte:
SPD-Fraktion 4 Ausschussvorsitze, CDU-Fraktion 2 Ausschussvorsitze, Gruppe Bassy/Grüne/FDP 1 Ausschussvorsitz.
Das Zugriffsverfahren für die ersten vier Ausschüsse ist
nicht zu beanstanden (Feuerschutzausschuss, Personal- und Finanzausschuss,
Schulausschuss, Ausschuss für Kultur und Soziales). Mit dem der Gruppe
Bassy/Grüne/FDP zustehenden 5. Zugriffsrecht ist die Zuteilung für die
verbleibenden Ausschüsse (Betriebsausschüsse Abwasserbeseitigung und
Wasserversorgung, sowie Bau- und Umweltausschuss) neu festzulegen. Seitens der
Gruppe Bassy/Grüne/FDP wurde bereits vorgetragen, dass der Vorsitz für den
Betriebsausschuss Eigenbetrieb Wasserversorgung beansprucht wird. Sofern für
die Ausschussvorsitze für den Betriebsausschuss Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung und den Bau- und Umweltausschuss zwischen den Fraktionen
der SPD und der CDU keine Verständigung erzielt werden kann, wäre durch die
Ratsvorsitzende nochmals ein Los zu ziehen.
Einstimmig ergehen folgende Zugriffsrechte:
Zugriff 5 erhält die Gruppe Bassy/Grüne/FDP. Diese wählt den
Betriebsausschuss Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald. Als Vorsitzender wird
Ratsherr Dette benannt.
Zugriff 6 erhält die CDU-Fraktion. Hierbei kam es im Vorfeld
zu einer Einigung zwischen der CDU und der SPD. Diese wählt den Bauausschuss.
Als Vorsitzender wird hier Ratsherr Ahrens benannt.
Zugriff 7 erhält die SPD-Fraktion. Diese wählt den
Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald. Als Vorsitzender
wird hier Ratsherr Kokon benannt.
Sonstige Stellen
Ratsvorsitzende
Johns führt aus, dass die Vertretung nach § 71 Abs. 7 NKomVG beschließen kann,
dass neben Abgeordneten andere Personen – sog. beratende Mitglieder -
Mitglieder der Ausschüsse nach § 71 Absatz 1 NKomVG werden können. Mindestens
zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Abgeordnete sein.
Von
der Vorschrift, dass mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder
Abgeordnete sein sollen, kann aus gewichtigen
sachlichen Gründen (z.B. bestimmte Fachleute) abgewichen werden. Dies
ist im Regelfall nicht anzunehmen.
Für
die Fachausschüsse, die mit fünf Mitgliedern der Vertretung besetzt sind,
errechnet sich die Entsendung der anderen Personen (beratende Mitglieder) wie
folgt:
Bei
3 Bürgervertretern beträgt der Anteil der Ausschussmitglieder 62,5 %.
Bei 2 Bürgervertretern beträgt der Anteil der
Ausschussmitglieder 71,4 %.
Es
dürfen max. zwei „beratende Mitglieder“ in den jeweiligen Fachausschuss
entsendet werden.
Für
die Benennung der Bürgervertreter gilt dasselbe Besetzungsverfahren wie für
Abgeordnete (§ 71 Abs. 2 und 3 NKomVG).
D.h.,
die Fraktion der SPD darf eine Person benennen. Über die zweite zu benennende
Person wäre ein Los zwischen der SPD und CDU-Fraktion zu ziehen.
Bei
den sondergesetzlichen Ausschüssen nach § 73 NKomVG, können nicht noch zusätzliche Mitglieder nach
§ 71 Abs. 7 berufen werden. hier: § 110 NSchG – Schulausschuss. Die spezialgesetzliche Regelung ist hier
abschließend!
Für
die Betriebsausschüsse ist der
Regelungsinhalt der Betriebssatzung maßgebend. § 71 des NKomVG – und somit auch
Abs. 7 – kommt nur zum Tragen, wenn die Satzung ganz oder teilweise einer
eigenständigen Regelung enthält oder auf ihn verweist. Die §§ 4 der
Betriebssatzungen verweisen auf die Regelungen der § 71 und 73 NKomVG und
finden als solche Anwendung.
Sodann werden seitens der SPD-Fraktion nachfolgende beratende
Mitglieder für die Fachausschüsse benannt:
Ausschuss für Kultur und Soziales
Beratendes Mitglied: Herr
Thomas Strube
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich,
bei 16 Ja-Stimmen und 3 Neinstimmen
Betriebsausschüsse Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung Oderwald
Beratendes Mitglied: Herr
Nick Lages
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei
2 Enthaltungen
Feuerschutzausschuss
Beratendes Mitglied: Herr
Jan-Phillipp Preißner
Da seitens der CDU-Fraktion auf
Entsendung eines beratenden Mitgliedes verzichtet wird, wird seitens der
SPD-Fraktion zusätzlich benannt:
Beratendes Mitglied: Herr
Oliver Bügener
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich,
bei 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.