Fach- und sondergesetzliche Ausschüsse

 

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann berichtet, dass Im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Gruppe Bassy/Grüne/FDP fälschlicherweise kein Zugriffsrecht für einen Ausschussvorsitz eingeräumt worden ist. Die Fraktionsvorsitzenden sind bereits am 11. November vorab darüber unterrichtet worden, dass dieser Mangel in der kommenden Sitzung (15.12.2021) geheilt wird.

 

Das Zugriffsrecht richtet sich nach § 71 Abs. 8 NKomVG. Dafür werden die Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen nacheinander durch die ganzen Zahlen in aufsteigender Reihenfolge (1, 2, 3, usw.) geteilt. Die Reihenfolge des Zugriffs auf die Ausschussvorsitze ergibt sich nach dem jeweils größten Ergebnis der Division und ggfls. des Losentscheids. Danach ergeben sich folgende Zugriffsrechte: SPD-Fraktion 4 Ausschussvorsitze, CDU-Fraktion 2 Ausschussvorsitze, Gruppe Bassy/Grüne/FDP 1 Ausschussvorsitz.

 

Das Zugriffsverfahren für die ersten vier Ausschüsse ist nicht zu beanstanden (Feuerschutzausschuss, Personal- und Finanzausschuss, Schulausschuss, Ausschuss für Kultur und Soziales). Mit dem der Gruppe Bassy/Grüne/FDP zustehenden 5. Zugriffsrecht ist die Zuteilung für die verbleibenden Ausschüsse (Betriebsausschüsse Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung, sowie Bau- und Umweltausschuss) neu festzulegen. Seitens der Gruppe Bassy/Grüne/FDP wurde bereits vorgetragen, dass der Vorsitz für den Betriebsausschuss Eigenbetrieb Wasserversorgung beansprucht wird. Sofern für die Ausschussvorsitze für den Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und den Bau- und Umweltausschuss zwischen den Fraktionen der SPD und der CDU keine Verständigung erzielt werden kann, wäre durch die Ratsvorsitzende nochmals ein Los zu ziehen.

 

Einstimmig ergehen folgende Zugriffsrechte:

 

Zugriff 5 erhält die Gruppe Bassy/Grüne/FDP. Diese wählt den Betriebsausschuss Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald. Als Vorsitzender wird Ratsherr Dette benannt.

 

Zugriff 6 erhält die CDU-Fraktion. Hierbei kam es im Vorfeld zu einer Einigung zwischen der CDU und der SPD. Diese wählt den Bauausschuss. Als Vorsitzender wird hier Ratsherr Ahrens benannt.

 

Zugriff 7 erhält die SPD-Fraktion. Diese wählt den Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald. Als Vorsitzender wird hier Ratsherr Kokon benannt.

 

Sonstige Stellen

 

Ratsvorsitzende Johns führt aus, dass die Vertretung nach § 71 Abs. 7 NKomVG beschließen kann, dass neben Abgeordneten andere Personen – sog. beratende Mitglieder - Mitglieder der Ausschüsse nach § 71 Absatz 1 NKomVG werden können. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Abgeordnete sein.

 

Von der Vorschrift, dass mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Abgeordnete sein sollen, kann aus gewichtigen sachlichen Gründen (z.B. bestimmte Fachleute) abgewichen werden. Dies ist im Regelfall nicht anzunehmen.

 

Für die Fachausschüsse, die mit fünf Mitgliedern der Vertretung besetzt sind, errechnet sich die Entsendung der anderen Personen (beratende Mitglieder) wie folgt:

 

Bei 3 Bürgervertretern beträgt der Anteil der Ausschussmitglieder 62,5 %.

Bei 2 Bürgervertretern beträgt der Anteil der Ausschussmitglieder 71,4 %.

 

Es dürfen max. zwei „beratende Mitglieder“ in den jeweiligen Fachausschuss entsendet werden.

 

Für die Benennung der Bürgervertreter gilt dasselbe Besetzungsverfahren wie für Abgeordnete (§ 71 Abs. 2 und 3 NKomVG).

 

D.h., die Fraktion der SPD darf eine Person benennen. Über die zweite zu benennende Person wäre ein Los zwischen der SPD und CDU-Fraktion zu ziehen.

 

Bei den sondergesetzlichen Ausschüssen nach § 73 NKomVG, können nicht noch zusätzliche Mitglieder nach § 71 Abs. 7 berufen werden. hier: § 110 NSchG – Schulausschuss. Die spezialgesetzliche Regelung ist hier abschließend!

 

Für die Betriebsausschüsse ist der Regelungsinhalt der Betriebssatzung maßgebend. § 71 des NKomVG – und somit auch Abs. 7 – kommt nur zum Tragen, wenn die Satzung ganz oder teilweise einer eigenständigen Regelung enthält oder auf ihn verweist. Die §§ 4 der Betriebssatzungen verweisen auf die Regelungen der § 71 und 73 NKomVG und finden als solche Anwendung.

 

Sodann werden seitens der SPD-Fraktion nachfolgende beratende Mitglieder für die Fachausschüsse benannt:

 

Ausschuss für Kultur und Soziales

 

Beratendes Mitglied:                                             Herr Thomas Strube

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich, bei 16 Ja-Stimmen und 3 Neinstimmen

 

 

Betriebsausschüsse Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Oderwald

 

Beratendes Mitglied:                                             Herr Nick Lages

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen

 

 

Feuerschutzausschuss

 

Beratendes Mitglied:                                             Herr Jan-Phillipp Preißner

 

Da seitens der CDU-Fraktion auf Entsendung eines beratenden Mitgliedes verzichtet wird, wird seitens der SPD-Fraktion zusätzlich benannt:

 

Beratendes Mitglied:                                             Herr Oliver Bügener

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich, bei 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.