Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Flöthe die Aufstellung des Bebauungsplanes “Pfarrgarten“ im Ortsteil Groß Flöthe in der Gemeinde Flöthe zur Entwicklung der Wohnbebauung.

  • Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung beschlossen.

 


Bürgermeister Lehmberg stellt die Drucksache vor.

 

Ratsherr Bassy merkt an, dass, wenn man die „unteren“ Gärten nicht mit in den Bebauungsplan einbezieht und die Gärten zu einem späteren Zeitpunkt bebaut werden sollten, für diese Bebauung ein gesonderter Bebauungsplan erforderlich werden würde. Diesen müssten die Eigentümer dann selber finanzieren. Ratsherr Beyes weist auf die Befragung der Anlieger durch Herrn Bürgermeister Lehmberg hin. Der Wunsch der Anlieger sollte respektiert werden.

 

Sodann fasst der Rat der Gemeinde Flöthe bei 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich folgenden