Der Ausschussvorsitzende Herr Kokon verzichtet auf die Pflichtenbelehrung gemäß den §§ 40, 41, 42 sowie 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), da Herrn Nick Lages bereits in der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses Eigenbetriebes Wasserversorgung verpflichtet wurde.