Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

  • Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt den Auftrag für die Entwässerung und anschließende Verwertung der Nassschlämme der Kläranlage Kissenbrück für den Zeitraum vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2024 nach Prüfung und Wertung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

·         Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorvergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel ohne wesentliche Bedenken erfolgt.

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann erläutert kurz die Verwaltungsvorlage.

 

Auf die Frage von Herr Polzin, ob das Leistungsverzeichnis im Gegensatz zu den vergangenen Jahren Änderungen beinhaltet, erklärt Herr Dzananovic, dass es lediglich Unterschiede in der Anzahl der Kampagnen zur Klärschlammentwässerung gibt. Es sind pro Jahr 6 Kampagnen geplant und somit 2 Kampagnen mehr als in den vergangenen Jahren. Dies hat den Vorteil, dass die Grenzwerte im Auslauf der Kläranlage eingehalten werden.

 

Nach kurzen Aussprache fasst der Ausschuss folgenden einstimmigen