Der
Rat der Gemeinde Cramme fasst einstimmig folgenden Beschluss:
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Es wird gem. § 52 Abs. 2 NKomVG festgestellt, dass
Ratsfrau Petra Johns ihren Sitz im Rat der Gemeinde Cramme nach § 52 Abs.
1 Nr. 1 NKomVG verliert.
Herr Ratzka stellt fest, dass Frau Johns ihr Ratsmandat niedergelegt hat.
Eine offizielle Verabschiedung von Frau Johns wird in einer der nächsten Ratssitzungen erfolgen.