Sitzung: 10.03.2022 Gemeinderat Cramme
Herr Ratzka verpflichtet den
Ratsherrn Ebeling nach § 60 NKomVG per Handschlag, seine Pflichten nach bestem
Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Zudem nimmt er die
Pflichtenbelehrung nach § 43 NkomVG vor und weist Ratsherrn Ebeling auf seine
Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hin.