Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

·         Die vorliegende Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses und über die Erhebung von Gebühren wird beschlossen.

 


Herr Bürgermeister Kokon weist darauf hin, dass nach der Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses eine Benutzungs- und Gebührensatzung zu erlassen ist.

 

Es entwickelt sich hierzu eine rege Diskussion, die mit der Beschlussempfehlung endet, dass die Nutzung auf die Vereine und Institutionen der Gemeinde Ohrum beschränkt werden soll. Ratsfrau Arun gibt den Hinweis zu § 1 Buchstabe e, dass allen gemeindlichen Gruppen und Organisationen die kostenfreie Nutzung des DGH ermöglicht werden sollte. Auf Anregung des Ratsherrn Dr. Schön wird § 1 Buchstabe g komplett gestrichen.

 

Bezüglich der Gebührenstruktur, insbesondere einer (teilweisen) kostenfreien Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses besteht unter den Ratsmitgliedern noch Klärungsbedarf. Ratsherr Ahrens regt die Beschlussfassung mit den erwähnten Änderungen unter Beibehaltung der vorliegenden Gebührenstruktur an. Darüber hinaus soll der Bürgermeister ermächtigt werden, im Einzelfall von den Benutzungs- bzw. Gebührenvorgaben abweichen zu können.

 

Sodann wird folgender, einstimmiger Beschluss gefasst: