Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Der ev.-luth. Kirchengemeinde Flöthe - Flachstöckheim - Ohlendorf wird für die Erneuerung des Friedhofstores des Friedhofs Groß Flöthe ein Zuschuss in Höhe von 1.262,00 Euro gewährt.

 

Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahmen nach Vorlage der Endrechnung ausgezahlt.

 


Ratsherr Polzin führt aus, dass das Friedhofstor des Friedhofes Groß Flöthe ersetzt werden soll, da sich das derzeitige Holztor nicht mehr gut schließen lässt und die Flügel hängen. Auf Grund des desolaten Zustandes ist eine Aufarbeitung des Tores nicht mehr möglich.

 

Mit Schreiben vom 04.02.2022 hat die Ev.-luth. Kirchengemeinde Flöthe - Flachstöckheim - Ohlendorf um einen Zuschuss zu dieser Maßnahme gebeten. Dem Schreiben beigefügt waren zwei Kostenvoranschläge. Ein drittes Kostenangebot wurde auf Anforderung mit Schreiben vom 24.02.2022 nachgereicht. Das preisgünstigste Angebot beläuft sich hierbei auf eine Angebotssumme von 2.523,99 Euro.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat im Jahre 2015 einen Grundsatzbeschluss zur Bezuschussung von erforderlichen Investitionsmaßnahmen (Neubau-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten) auf Friedhöfen und Friedhofskapellen gefasst. Danach beteiligt sich die Samtgemeinde auf Antrag am Kostenaufwand der in kirchlicher Trägerschaft stehenden Friedhöfe. Die Beteiligung beläuft sich auf 50 v.H. der geplanten Kosten. Entsprechende Anträge sind unter Beibringung von 3 Kostenvoranschlägen bis zum 01.10. eines jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr zu stellen.

 

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist die Antragstellung grundsätzlich zu spät erfolgt und eine Berücksichtigung erst im Haushaltsjahr 2023 erforderlich, da die Mittel im Haushaltsplanungsverfahren 2022 nicht berücksichtigt wurden. Auf Grund der geringen Kostenbeteiligung der Samtgemeinde Oderwald in Höhe von 1.262,00 Euro und des schlechten Allgemeinzustandes des Friedhofstores, wird seitens der Verwaltung eine Bezuschussung bereits in diesem Haushaltsjahr befürwortet.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Produktsachkonto 55310.781800 (Zuschuss an Kirchengemeinden) für das Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 4.000,00 Euro eingeplant worden sind. Anträge auf weitere Kostenzuschüsse liegen der Samtgemeinde Oderwald nicht vor, so dass davon auszugehen ist, dass diese Mittel nicht abgerufen werden.

 

Nach kurzer Aussprache ergeht nachfolgender einstimmiger