Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Der Rat der Gemeinde Cramme fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

·         Die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

 

·         Das Bebauungsplanverfahren wird als sog. „einfacher Bebauungsplan“ fortgeführt.

·         Der Entwurf des Bebauungsplanes “Windenergieanlagen Cramme 2“ mit der entsprechend der Beschlussempfehlungen geänderten Begründung wird gebilligt.

·         Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplanes “Windenergieanlagen Cramme 2“ wird beschlossen

 


Herr Ratzka begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Görner vom Planungsbüro Schwerdt.

 

Herr Görner erläutert ausführlich das vorliegende Bebauungsplanverfahren auf Basis des Regionalen Raumordnungsprogramms. Die Entscheidung zur Aufstellung eines B-Planes besteht hauptsächlich im Zusammenhang mit der gewünschten Konkretisierung verschiedener Planungsdetail (z. B. Standorte, Anzahl der Anlagen). Die beabsichtigten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nun nicht mehr direkter Bestandteil des B-Planverfahrens sein, womit der Stellungnahme des Landkreises Wolfenbüttel zur planerischen Verfahrensstufe entsprochen wird.

 

Herr Görner geht auf die wesentlichen Planfestsetzungen ein und beantwortet die Fragen von Ratsfrau Fahlbusch (Position der Standorte 3,5 und 7), von Ratsherrn Brandes (Nabenhöhe, technische Weiterentwicklung, Beleuchtung) und von Ratsherrn Schwetje (Zeitplanung für B-Planverfahren).  

 

Er bezieht sich auf die einzelnen eingegangenen Stellungnahmen und die damit verbundene Abwägung bzw. Ergänzung/Änderung von Einzelmerkmalen der Planungsbelange.

 

Ratsfrau Fahlbusch geht auf die sog. Akzeptanzabgabe und die Zusage zur Errichtung eines Windenergielehrpfades (soll im städtebaulichen Vertrag verankert werden) ein.

 

In einer kurzen Aussprache werden auch die Themen Bürgerbeteiligung, Stromkostenrabatt und Vertragsbelange angesprochen.