Sitzung: 01.06.2022 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-XI/043/2022
Beschlüsse:
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Zu a):
Der Kalkulationszeitraum
wird für die Jahre 2023 bis 2024 festgelegt.
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Zu b):
Die in der
Nachkalkulation des Zeitraumes 2019 – 2020 ermittelte Kostenüberdeckung der
Schmutzwassergebühren wird im Rahmen der Gebührenkalkulation der Jahre 2023 bis
2024 als zusätzliche jährliche Einnahme von rd. 149.211,00 € p. a. in den
Jahren 2023 und 2024 eingestellt und damit in voller Höhe ausgeglichen.
· Zu c):
Auf den Ansatz kalkulatorischer Zinsen (Eigenkapitalverzinsung) wird verzichtet, stattdessen werden die Fremdkapitalzinsen angesetzt.
Ausschussvorsitzender
Herr Kokon erläutert die Vorlage.
Ratsfrau
Johns fragt nach, ob die Gebührenkalkulation bei einem Überschuss in der
angegebenen Höhe fehlerfrei war. Daraufhin erläuterte Herr Biehl, dass die
Unterhaltungsleistungen, die mitkalkuliert worden sind, nicht in der
entsprechend veranschlagten Höhe ausgeführt wurden.
Herr
Samtgemeindebürgermeister Lohmann fügt hinzu, dass die Unterhaltungsmaßnahmen,
die noch nicht umgesetzt werden konnten, noch erfolgen werden.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgende Beschlüsse zu fassen: