Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlüsse:

·         Zu a):

Der Kalkulationszeitraum wird für die Jahre 2023 bis 2024 festgelegt.

·         Zu b):

Die in der Nachkalkulation des Zeitraumes 2019 – 2020 ermittelte Kostenüberdeckung der Schmutzwassergebühren wird im Rahmen der Gebührenkalkulation der Jahre 2023 bis 2024 als zusätzliche jährliche Einnahme von rd. 149.211,00 € p. a. in den Jahren 2023 und 2024 eingestellt und damit in voller Höhe ausgeglichen.

·         Zu c):

Auf den Ansatz kalkulatorischer Zinsen (Eigenkapitalverzinsung) wird verzichtet, stattdessen werden die Fremdkapitalzinsen angesetzt.

 


Ausschussvorsitzender Herr Kokon erläutert die Vorlage.

Ratsfrau Johns fragt nach, ob die Gebührenkalkulation bei einem Überschuss in der angegebenen Höhe fehlerfrei war. Daraufhin erläuterte Herr Biehl, dass die Unterhaltungsleistungen, die mitkalkuliert worden sind, nicht in der entsprechend veranschlagten Höhe ausgeführt wurden.

Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann fügt hinzu, dass die Unterhaltungsmaßnahmen, die noch nicht umgesetzt werden konnten, noch erfolgen werden.

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgende Beschlüsse zu fassen: