Beschluss:

Zu a):

Der Kalkulationszeitraum wird für die Jahre 2023 bis 2024 festgelegt.

·         Zu b):

Die in der Nachkalkulation des Zeitraumes 2019 – 2020 ermittelte Kostenunterdeckung der Wasserversorgungsgebühren wird im Rahmen der Gebührenkalkulation der Jahre 2023 bis 2024 als zusätzliche jährliche Ausgabe von rd. 2.641,00 € p. a. in den Jahren 2023 und 2024 eingestellt und damit in voller Höhe ausgeglichen.

·         Zu c):

Auf den Ansatz kalkulatorischer Zinsen (Eigenkapitalverzinsung) wird verzichtet, stattdessen werden die Fremdkapitalzinsen angesetzt.

 


Der Ausschussvorsitzende Herr Dette erläutert ausführlich die Vorlage.

 

Ratsfrau Johns erklärt, dass der Kostenunterdeckungsbetrag in Höhe von jährlich 2.641,00 € in ihren Augen minimal ist. Ratsherr Dette fügt hinzu, dass dennoch der Aufwand für einen Ausgleichsbeschluss entsteht, selbst wenn es wenige Cent wären.

 

Ratsherr Ahrens erfragt die Höhe der Kosten für die Kalkulation der Gebühren. Herr Lohmann beziffert die Höhe auf knapp 3.000,00 €.

 

Alsdann empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgenden Beschluss zu fassen: