Sitzung: 01.06.2022 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald
Vorlage: SG-XI/042/2022
Beschluss:
Zu a):
Der Kalkulationszeitraum wird für die Jahre 2023 bis 2024 festgelegt.
· Zu b):
Die in der Nachkalkulation des Zeitraumes 2019 – 2020 ermittelte Kostenunterdeckung der Wasserversorgungsgebühren wird im Rahmen der Gebührenkalkulation der Jahre 2023 bis 2024 als zusätzliche jährliche Ausgabe von rd. 2.641,00 € p. a. in den Jahren 2023 und 2024 eingestellt und damit in voller Höhe ausgeglichen.
· Zu c):
Auf den Ansatz kalkulatorischer Zinsen (Eigenkapitalverzinsung) wird verzichtet, stattdessen werden die Fremdkapitalzinsen angesetzt.
Der Ausschussvorsitzende
Herr Dette erläutert ausführlich die Vorlage.
Ratsfrau
Johns erklärt, dass der Kostenunterdeckungsbetrag in Höhe von jährlich 2.641,00
€ in ihren Augen minimal ist. Ratsherr Dette fügt hinzu, dass dennoch der
Aufwand für einen Ausgleichsbeschluss entsteht, selbst wenn es wenige Cent
wären.
Ratsherr
Ahrens erfragt die Höhe der Kosten für die Kalkulation der Gebühren. Herr
Lohmann beziffert die Höhe auf knapp 3.000,00 €.
Alsdann empfiehlt der
Betriebsausschuss einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten
wird, folgenden Beschluss zu fassen: