Herr Rosenthal berichtet, dass

 

  • der Förderbescheid für die Sanierung des Straßenraumes „Auf den Wöhren“ – „Im Mahnhof“ jetzt vorliegt. Die Maßnahme wird mit rd. 324.200 Euro gefördert. Grundlage für den Ausbau ist die Kostenschätzung des Ing.-Büros Kuhn und Partner. Für die Förderantragstellung über das Planungsbüro Warnecke wurde bislang eine Regelung für die Ingenieurleistungen der Leistungsstufen 1 bis 3 getroffen. Das macht es erforderlich, dass die Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 4 bis 9 ausgeschrieben werden. Hierzu sind drei Planungsbüros anzuschreiben, dass unter Berücksichtigung der vg. Kostenschätzung ein Angebot abgegeben wird. Nach der Auftragsvergabe an ein Planungsbüro nimmt dieses die Vergabeleistungen für den Straßenausbau vor. Der Verwendungsnachweis für die Maßnahme ist bis zum 31.03.2025 zu erstellen. Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Flöthe einstimmig folgenden

 

Beschluss:

·         Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Planungsleistungen der Leistungsstufen 4 bis 9 durchzuführen und dem Rat der Gemeinde Flöthe zur Entscheidung vorzulegen.

 

  • Zwecks Vorbereitung der Förderantragstellung für den Umbau des Pfarrhauses im September d.J. wurden drei Planungsbüros um eine Angebotsabgabe gebeten. Von den angeschriebenen Büros hat die Kniese & Mete Architekten Part mbH am 31.05.2022 ein Angebot abgegeben. Das Angebot wird als Tischvorlage verteilt. Ein Besichtigungstermin des Pfarrhauses hat am 12.05.2022 mit Herrn Bürgermeister Lehmberg stattgefunden. Zur Umsetzung der Förderantragstellung sollte mit dem Planungsbüro auf der Grundlage des abgegebenen Honorarangebotes ein Architektenvertrag abgeschlossen werden. Nach der Beauftragung kann das Planungsbüro gebeten werden, die Planung im Rat vorzustellen. Das Planungsbüro hat jetzt schon darauf hingewiesen, dass (weitere) Fachplaner erforderlich werden. Nach einer kurzen Aussprache zur Berechnungsgrundlage des Honorarangebotes, zum Umfang der Ausbauobjekte (Pfarrhaus und Garage) und der Berücksichtigung von erneuerbaren Energien im Rahmen der Umbaumaßnahmen fasst der Rat der Gemeinde Flöthe einstimmig folgenden

 

Beschluss:

·           Der Auftrag für die Planungsleistungen “Erneuerung des Pfarrhauses in der Gemeinde Flöthe OT Groß Flöthe“ wird der Fa. Kniese & Mete Architekten Part mbH, Neuer Weg 47a, 38302 Wolfenbüttel, entsprechend dem vorgestellten Honorarangebot erteilt. Ein entsprechender Architektenvertrag ist abzuschließen.

·        Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Die Leistungsphasen 1 – 3 (1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung, 3. Entwurfsplanung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden für die Antragstellung benötigt. Die Planungsleistungen der Leistungsphase 4 + 5 (4. Genehmigungsplanung 5. Ausführungsplanung) sind zu beauftragen, sobald die Förderungszusage vorliegt und der Rat der Gemeinde Flöthe die Bauantragstellung beschließt; die Planungsleistungen der Leistungsphasen 6 – 9 (6. Vorbereitung der Vergabe, 7. Mitwirkung bei der Vergabe, 8. Objektüberwachung, 9. Objektbetreuung und Dokumentation) der HOAI 2021sind nach Eingang der Baugenehmigung zu beauftragen.

·      Der Bürgermeister wird beauftragt, etwaig benötigte Fachplaner im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zu beauftragen.

 

  • für das Gewerbegebiet seit der letzten Sitzung von der NLG Gutachten für eine Hamsterkartierung und ein Verkehrsgutachten beauftragt worden sind, nachdem die Gemeinde Flöthe vor der Auftragserteilung ihre Zustimmung erklärt hat.

 

 

Bürgermeister Lehmberg berichtet, dass

 

·           die Straße nach Cramme noch bis zum 17.06.2022 gesperrt ist.

·           es zu einem Grundstück im Mahnhof eine Anfrage eines Planers gab, dass das Grundstück geteilt und vier Wohneinheiten geschaffen werden soll.

·           ein Baum an der Stobenstraße „schief“ steht und überprüft werden müsste.

·           für die Landpartie Nördliches Harzvorland Ziele gesucht werden.

·           der Geschirrspüler der Küche im DGH ersetzt werden müsste.

·           die Steckdosen im DGH teilweise ersetzt werden müssten.

·                         das Geschirr im DGH ebenfalls ersetzt werden müsste.