Herr Biehl berichtet, dass

 

3.1       das Planungsbüro Urbisch eine neue Kostenverfolgung zum DGH in Dorstadt erstellt hat (Stand: Mai 2022). Er rechnet mit einer Kostensteigerung um 50 % gegenüber den Kosten für die Beantragung der Fördermittel, d.h. Baukosten in Höhe von rd. 949.000,00 €. Einen "Nachschlag" der Förderung zu beantragen ist nur Bedarfszuwendungskommunen möglich. Die Samtgemeinde ist derzeit keine dieser Kommunen.

 

Auf die Frage von Frau Beitz erläutert Herr Polzin, dass sich die Mehrkosten durch das Einwerben von Zuschüssen beim Landkreis Wolfenbüttel und beim Asse-Fond reduzieren werden. Die Restsumme muss durch den Haushalt gedeckt werden.

 

Frau Beitz fragt noch einmal, ob sich die Fördersumme ändert. Herr Polzin erwidert, dass die Maximalfördersumme für Hochbauprojekte bei 500.00,00 € liegt. Gemäß dem Zuwendungsbescheid erhält die Gemeinde zurzeit einen Zuschuss von höchstens rd. 494.000,00 €. Wenn sich die Baukosten erhöhen geht das zu Lasten der Gemeinde, d. h. der Eigenanteil erhöht sich entsprechend.

 

Herr Stodolka stellt fest, dass die Mehrkosten bzw. der Eigenanteil der Gemeinde nur durch eine Erhöhung der Grundsteuer finanziert werden kann. Damit werden die Kosten auf die Bürger umgelegt. Diesbezüglich benötigt er noch Bedenkzeit.

 

Herr Polzin gibt noch zu Bedenken, dass die Sanierung des Gebäudes dringend erforderlich ist. Sollte keine Sanierung erfolgen, muss das DGH irgendwann geschlossen werden. Bei einer Änderung der beantragten Sanierungsplanung muss der Zuschussgeber dieser zustimmen. Dadurch kann bei nur einer „Teilsanierung“ die Fördersumme entsprechend reduziert werden.

 

3.2       Informationen zum Baugebiet „Waldblick Nord“ auf der Homepage der Samtgemeinde Oderwald abrufbar sind. Von 39 Bauplätzen sind derzeit nur noch 9 Grundstücke verfügbar. Bisher liegen 5 Kaufverträge vor.