Beschluss:
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Die für die Vergabe von Aufträgen unterhalb
der geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) und Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(VOL/A) in der Samtgemeinde Oderwald geltende Dienstanweisung vom 21.03.2012
wird in Ziff. 3.1 und 3.2 entsprechend des Bezugserlasses geändert.
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Die Ziffern 11.1 und 11.2 erhalten folgende
Fassung:
11.1
Diese Dienstanweisung ist ab sofort
anzuwenden und gilt in Bezug auf die Ziffern 3.1 und 3.2 bis zum 31.12.2013.
11.2
Ab 01.01.2014 gilt die Dienstanweisung fort
unter Anwendung der Wertgrenzen, die in Ziffern 3.3 und 3.4 festgehalten sind.
Ohne Aussprache ergeht einstimmig folgender