11.1     Ratsfrau Fahlbusch bittet um Beantwortung der eingereichten Fragen zum Bauprojekt „Funkmast“.

 

            Herr Kosel beantwortet die Fragen wie folgt (Antworten 2-5 erfolgten durch den Landkreis):

 

 

1.    Ist bekannt, ob, wann und wo ein Funkmast / eine Sendeantenne in Cramme in Betrieb gehen und ob dieser für den 5-G-Standard genutzt werden soll?

 

Seit Febr. 2021 liegt ein Bauantrag (50m Stahlgittermast) für DFMG Deutsche Funkturm GmbH vor. Die Technik ist nicht umfassend definiert. Die pos. Stellungnahme der Gemeinde wurde im März 2021 erteilt.  Im Bereich Technik wird in den Antragsunterlagen auf: DT Technik GmbH Deutsche Telekom Technik GmbH Neue-Land-Straße 6 30625 Hannover verwiesen

 

 

2.    Ist es richtig, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung für das durchzuführende Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Nds. Bauordnung nicht vorgesehen ist?

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung für das durchzuführende Baugenehmigungsverfahren ist nicht vorgesehen.

 

3.    Ist es weiterhin richtig, dass für das Baugenehmigungsverfahren nur eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vorliegen muss, die als Nachweis zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern dient?

 

Es ist ausreichend, dass nur die besagte Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vorgelegt werden muss. Ohne diese Vorlage kann eine Baugenehmigung nicht erteilt werden.

 

4.    Ist es korrekt, dass nach der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) in dieser Standortbescheinigung ein Sicherheitsabstand für den Funkmast / die Sendeantenne festgelegt wird?

 

Der Sicherheitsabstand wird ebenfalls von der Bundesnetzagentur     festgelegt.

 

 

5.    Und ist auch schon in Erfahrung zu bringen, ob diese Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur schon vorliegt?

 

Für den Funkmast in Cramme, Flur 7, Flurstück 1 liegt dem Landkreis Wolfenbüttel bisher keine Standortbescheinigung gemäß § 4 BEMFV der Bundesnetzagentur vor“.

 

 

11.2     Ratsherr Peter bitte um Auskunft zur Beteiligung der Gemeinde Cramme an der Akzeptanzabgabe der WEA-Betreiber für die neuen Windkraftanlagen in der Gemarkung Groß Flöthe.

 

Herr Kosel erklärt, dass aktuell noch nicht feststeht, ob die errichteten Anlagen unter die rechtlichen Möglichkeiten des § 6 EEG 2021 fallen.

 

11.3     Ratsfrau Fahlbusch bitte um Auskunft zum Bauvorhaben im Bereich der Hähnchenmastanlage.

 

Ratsherr Schwetje erklärt, dass hier eine Heizungsanlage (Holzhackschnitzel) gebaut wird.