Sitzung: 29.06.2022 Gemeinderat Cramme
11.1 Ratsfrau Fahlbusch bittet um Beantwortung der eingereichten Fragen zum Bauprojekt „Funkmast“.
Herr Kosel beantwortet die Fragen wie folgt (Antworten 2-5 erfolgten durch den Landkreis):
1.
Ist
bekannt, ob, wann und wo ein Funkmast / eine Sendeantenne in Cramme in Betrieb
gehen und ob dieser für den 5-G-Standard genutzt werden soll?
Seit
Febr. 2021 liegt ein Bauantrag (50m Stahlgittermast) für DFMG Deutsche Funkturm
GmbH vor. Die Technik ist nicht umfassend definiert. Die pos. Stellungnahme der
Gemeinde wurde im März 2021 erteilt. Im Bereich Technik wird in den
Antragsunterlagen auf: DT Technik GmbH Deutsche Telekom Technik GmbH
Neue-Land-Straße 6 30625 Hannover verwiesen
2.
Ist
es richtig, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung für das durchzuführende
Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Nds. Bauordnung nicht vorgesehen ist?
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung für das durchzuführende Baugenehmigungsverfahren ist
nicht vorgesehen.
3.
Ist
es weiterhin richtig, dass für das Baugenehmigungsverfahren nur eine
Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vorliegen muss, die als Nachweis
zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von
ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern dient?
Es
ist ausreichend, dass nur die besagte Standortbescheinigung der
Bundesnetzagentur vorgelegt werden muss. Ohne diese Vorlage kann eine
Baugenehmigung nicht erteilt werden.
4.
Ist
es korrekt, dass nach der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur
Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) in dieser
Standortbescheinigung ein Sicherheitsabstand für den Funkmast / die
Sendeantenne festgelegt wird?
Der Sicherheitsabstand wird ebenfalls von der Bundesnetzagentur festgelegt.
5.
Und
ist auch schon in Erfahrung zu bringen, ob diese Standortbescheinigung der
Bundesnetzagentur schon vorliegt?
Für
den Funkmast in Cramme, Flur 7, Flurstück 1 liegt dem Landkreis Wolfenbüttel
bisher keine Standortbescheinigung gemäß § 4 BEMFV der Bundesnetzagentur vor“.
11.2 Ratsherr Peter bitte um Auskunft zur Beteiligung der Gemeinde Cramme an der Akzeptanzabgabe der WEA-Betreiber für die neuen Windkraftanlagen in der Gemarkung Groß Flöthe.
Herr Kosel erklärt, dass aktuell noch nicht feststeht, ob die errichteten Anlagen unter die rechtlichen Möglichkeiten des § 6 EEG 2021 fallen.
11.3 Ratsfrau Fahlbusch bitte um Auskunft zum Bauvorhaben im Bereich der Hähnchenmastanlage.
Ratsherr Schwetje erklärt, dass hier eine Heizungsanlage (Holzhackschnitzel) gebaut wird.