Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat der Gemeinde Cramme fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

·         Den Grundzügen des vorliegenden städtebaulichen Vertrages (Anlage) über das beabsichtigte Bebauungsplanverfahren “Windenergieanlagen Cramme II“ wird zugestimmt Der Bürgermeister wird ermächtigt, den städtebaulichen Vertrag auf dieser Grundlage incl. der vorgetragenen Änderungen / Ergänzungen abschließend zu verhandeln und abzuschließen.

 

·         Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Fachanwalt mit der entsprechenden Vertragsprüfung zu beauftragen. 

 


Herr Kosel erläutert die Grundzüge für städtebauliche Verträge und die wesentlichen Inhalte im vorliegenden Vertragsentwurf der Fa. Landwind Planung GmbH & Co. KG.

Er weist auf die mögliche Ergänzung der Ausgleichsflächen (Teichgelände), die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur laufende Pflege der umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen und die erforderliche Zusatzvereinbarung zur Akzeptanzabgabe hin.

 

Ratsfrau Fahlbusch regt noch folgende Vertragsergänzungen an:

 

-       Errichtung Windenergielehrpfad

-       Aufstellung einer Ladesäule im Bereich Crammer Dorfladen

-       Radwegefreundlicher Ausbau bestimmter Wege im Zusammenhang mit § 5 des Vertrages

 

Ratsfrau Fahlbusch weist auf verschiedene Förderprogramme zum Radwegeneu-/ -ausbau hin.

 

Ratsherr Schwetje erklärt, dass die FMI Eigentümerin der Wege ist/sein wird und deshalb ein 1. Gespräch mit der FMI zu diesem Thema sinnvoll wäre. Die weiteren Vertragsergänzungen betrachtet er positiv.

 

Es folgt eine kurze Aussprache zu den Möglichkeiten / Optionen für radwegefreundliche Gestaltungen.

 

Ratsherr Brandes weist auf weitere „akzeptanzfreundliche“ Leistungen (Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch die Bürger, jährliche Zuwendungen an den bestehenden Förderverein, Strompreisrabatt) hin.

 

Hierzu folgt eine kurze Aussprache.