Der Ausschussvorsitzende Herr Naue führt die Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG durch und verweist auf die §§ 40, 41 und 42 NKomVG. Er verpflichtet Herrn David Kujat per Handschlag gem. § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.