Der
Rat der Gemeinde Ohrum fasst einstimmig folgenden Beschluss:
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Nach § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass
Ratsherr Henning Ahrens seinen Sitz im Rat der Gemeinde Ohrum nach § 52
Abs. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.
Herr Kokon erklärt, dass Herr Ahrens sein Ratsmandat mit Schriftsatz vom 07.07.2022 niedergelegt hat.