Sitzung: 07.09.2022 Gemeinderat Ohrum
Herr Kokon verpflichtet den Ratsherrn Strauß nach § 60 NKomVG per Handschlag, seine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Zudem nimmt er die Pflichtenbelehrung nach § 43 NkomVG vor und weist Ratsherrn Strauß auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hin.