Der
Rat der Gemeinde Ohrum fasst einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
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Die
Gemeinde Ohrum überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den örtlichen
Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) nach dem SGB VIII und den
einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf die
Samtgemeinde Oderwald.
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Die
Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der
übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.
Herr Kosel geht auf den Ursprung zur Gründung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald und die Verbandserweiterung im Jahr 2012 zur Optimierung der Aufgabenbearbeitung (Personalentwicklung) ein. Er erläutert die Verwaltungsvorlage, nennt die wesentlichen Gründe für eine Aufgabenübertragung an die Samtgemeinde Oderwald, stellt fest, dass die heutige Zweckverbandsstruktur grundsätzlich nur als Übergangslösung hin zur jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung betrachtet wurde und weist auf die zu erwartenden zukünftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit Geburtenentwicklungen, mit Personalkonzepten, mit Fachkräftemangel, mit Sanierung und Neubau von Kindertagesstätten sowie den allgemein steigenden gesetzlichen Anforderungen im Kindertagesstättenrecht hin.
Ratsfrau Peters bezieht sich auf die gute Datenaufbereitung und signalisiert ihre Zustimmung.
Ratsherr Schön betrachtet die Entscheidung als sinnvoll und signalisiert ebenfalls die Zustimmung.