Sitzung: 15.09.2022 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: SG-XI/070/2022
· Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2023 und 2024 wird zugestimmt.
· Die Verbrauchsgebühr wird auf 2,65 €/m³ (ohne Mehrwertsteuer) festgesetzt.
· Die monatliche Grundgebühr wird bis Zählergröße Q3 4 auf 2,57 €, bis Q3 10 auf 6,42 € und bis Q3 16 auf 10,27 € festgesetzt.
Ausschussvorsitzender Dette
übergibt das Wort an Herrn Jürgens von der INTECON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Dieser berichtet, dass die
INTECON beauftragt wurde, die Vorauskalkulation der Wasserversorgungsgebühren
für die Jahre 2023 und 2024 durchzuführen. Der Kalkulationszeitraum umfasst
zwei Jahre. Die Ergebnisse werden für die Jahre 2023 und 2024 sowohl getrennt
und als Durchschnittswert über den gesamten Kalkulationszeitraum ausgewiesen.
Als Ergebnis dieser Kalkulation wird die kostendeckende Gebühr getrennt in
Verbrauchsgebühr und Grundgebühr ausgewiesen.
Herr Jürgens erläutert die
Erstellung der Vorauskalkulation auf Grundlage folgender Unterlagen:
·
Wirtschaftsplane
2022
·
vorläufiger
Wirtschaftsplan für das Jahr 2023
·
Jahresabschluss
zum 31.12.2021
·
Die Vorgaben zu
den Kalkulationsmaßstäben, insbesondere Prognosewerte zu
- Frischwasserverbrauch
- Zählergrößen und -anzahl
·
Nachkalkulation
für die Jahre 2019 und 2020
Der Samtgemeindebürgermeister
Herr Lohmann merkt an, dass die im Wirtschaftsplan 2022 veranschlagten
Personalkosten (60.000 € p.a.) für die Einstellung eines technischen
Facharbeiters in der Kalkulation nicht berücksichtigt werden, da diese Kosten
aus dem Samtgemeindehaushalt finanziert werden sollen. In der Urkalkulation der
Fa. Intecon waren die Personalkosten mit eingerechnet. Dort wurde ein
Arbeitspreis von 2,99€/m³ errechnet.
Unter deren
Berücksichtigung ist der voraussichtliche Deckungsbedarf, gesplittet in
Verbrauchsgebühr und Grundgebühr, festzustellen. Dieser wird anschließend mit
den prognostizierten Mengenschlüsseln in Beziehung gesetzt, um die
kostendeckenden Gebühren zu ermitteln.
Herr Jürgens erklärt, dass
sich so zusammenfassend folgende Gebührensätze ergeben:
a) Verbrauchsgebühr
pro m³: 2,65 € (bisher: 2,50 €)
b)
monatliche Grundgebühr:
bis Zählergröße Q3 4 2,57
€ (bisher: 2,68 €)
bis Zählergröße Q3 10 6,42
€ (bisher: 6,71 €)
bis Zählergröße Q3 16 10,27
€ (bisher: 10,74 €)
Ohne weitere Aussprache empfiehlt der
Betriebsausschuss einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten
wird, folgenden Beschluss zu fassen: