Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

·         Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2023 und 2024 wird zugestimmt.

·         Die Verbrauchsgebühr wird auf 2,65 €/m³ (ohne Mehrwertsteuer) festgesetzt.

·         Die monatliche Grundgebühr wird bis Zählergröße Q3 4 auf 2,57 €, bis Q3 10 auf 6,42 € und bis Q3 16 auf 10,27 € festgesetzt.

 


Ausschussvorsitzender Dette übergibt das Wort an Herrn Jürgens von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Dieser berichtet, dass die INTECON beauftragt wurde, die Vorauskalkulation der Wasserversorgungsgebühren für die Jahre 2023 und 2024 durchzuführen. Der Kalkulationszeitraum umfasst zwei Jahre. Die Ergebnisse werden für die Jahre 2023 und 2024 sowohl getrennt und als Durchschnittswert über den gesamten Kalkulationszeitraum ausgewiesen. Als Ergebnis dieser Kalkulation wird die kostendeckende Gebühr getrennt in Verbrauchsgebühr und Grundgebühr ausgewiesen.

 

Herr Jürgens erläutert die Erstellung der Vorauskalkulation auf Grundlage folgender Unterlagen:

 

·         Wirtschaftsplane 2022

·         vorläufiger Wirtschaftsplan für das Jahr 2023

·         Jahresabschluss zum 31.12.2021

·         Die Vorgaben zu den Kalkulationsmaßstäben, insbesondere Prognosewerte zu

-      Frischwasserverbrauch

-      Zählergrößen und -anzahl

·         Nachkalkulation für die Jahre 2019 und 2020


Der Samtgemeindebürgermeister Herr Lohmann merkt an, dass die im Wirtschaftsplan 2022 veranschlagten Personalkosten (60.000 € p.a.) für die Einstellung eines technischen Facharbeiters in der Kalkulation nicht berücksichtigt werden, da diese Kosten aus dem Samtgemeindehaushalt finanziert werden sollen. In der Urkalkulation der Fa. Intecon waren die Personalkosten mit eingerechnet. Dort wurde ein Arbeitspreis von 2,99€/m³ errechnet.

 

Unter deren Berücksichtigung ist der voraussichtliche Deckungsbedarf, gesplittet in Verbrauchsgebühr und Grundgebühr, festzustellen. Dieser wird anschließend mit den prognostizierten Mengenschlüsseln in Beziehung gesetzt, um die kostendeckenden Gebühren zu ermitteln.

 

Herr Jürgens erklärt, dass sich so zusammenfassend folgende Gebührensätze ergeben:

 

a)    Verbrauchsgebühr pro m³:       2,65 €       (bisher: 2,50 €)

b)   monatliche Grundgebühr:
bis Zählergröße Q3 4                  2,57 €       (bisher: 2,68 €)
bis Zählergröße Q3 10                6,42 €       (bisher: 6,71 €)
bis Zählergröße Q3 16              10,27 €       (bisher: 10,74 €)

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgenden Beschluss zu fassen: