Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

·         Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald werden festgestellt.

·         Gemäß § 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung erteilt.

·         Der Jahresfehlbetrag für 2021 in Höhe von -87.407,37 € wird auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 2022 vorgetragen und im Bilanzposten „Gewinnvortrag“ eingestellt.


Ratsherr Polzin erläutert, dass die Steuerberatungsgesellschaft INTECON Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH, Osnabrück, die den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt hat. Er erläutert weiter, dass der Jahresabschluss 2021 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -87.407,37 € abschließt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, Braunschweig, wurde damit beauftrag den Jahresabschluss 2021 zu prüfen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Es wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel bestätigt als zuständige Prüfungseinrichtung, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage mit seinem Einverständnis erfolgt ist. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Ergänzende Feststellungen zu dem Bericht haben sich nicht ergeben.

 

Der Bericht über den Jahresabschluss per 31.12.2021, der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht der Betriebsleitung liegen dieser Drucksache bei.

Der Samtgemeindebürgermeister Herr Lohmann merkt an, dass die Verbrauchsgebühren, die kalkuliert worden sind, nicht dem ursprünglichen Entwurf entsprechen, da seinerzeit die Energiekosten zurückhaltend abgeschätzt worden sind.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgende Beschlüsse zu fassen: