Sitzung: 15.09.2022 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: SG-XI/069/2022
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Der
Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 für den
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald werden festgestellt.
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Gemäß
§ 30 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungswichtige
Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung) wird der Betriebsleitung die Entlastung
erteilt.
· Der Jahresfehlbetrag für 2021 in Höhe von -87.407,37 € wird auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 2022 vorgetragen und im Bilanzposten „Gewinnvortrag“ eingestellt.
Ratsherr Polzin erläutert, dass die
Steuerberatungsgesellschaft INTECON Treuhand und Wirtschaftsberatung GmbH,
Osnabrück, die den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der
Samtgemeinde Oderwald für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 unter
Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt hat. Er
erläutert weiter, dass der Jahresabschluss 2021 mit einem Jahresfehlbetrag
in Höhe von -87.407,37 € abschließt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, Braunschweig,
wurde damit beauftrag den Jahresabschluss 2021 zu prüfen. Die Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Es wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und die
Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt
ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der
Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird
wirtschaftlich geführt.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel bestätigt als
zuständige Prüfungseinrichtung, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2021
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage mit seinem
Einverständnis erfolgt ist. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur
Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Ergänzende Feststellungen zu dem
Bericht haben sich nicht ergeben.
Der Bericht über den Jahresabschluss per 31.12.2021, der Bericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht der Betriebsleitung
liegen dieser Drucksache bei.
Der Samtgemeindebürgermeister Herr Lohmann merkt an, dass die
Verbrauchsgebühren, die kalkuliert worden sind, nicht dem ursprünglichen
Entwurf entsprechen, da seinerzeit die Energiekosten zurückhaltend abgeschätzt
worden sind.
Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig, dass
der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgende Beschlüsse zu fassen: