Sodann fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden Beschluss:

 

  • Der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Dorstadt wird zugestimmt.

 


Herr Polzin berichtet, dass bei Vermietungen in den Wintermonaten eine Heizkostenpauschale in Höhe von 30 € für die Halle und je 15 € für den Gastraum bzw. dem Bläserraum zu entrichten sind. Aufgrund der Energiekrise schlägt er eine Erhöhung der Pauschalen vor. Die Gebührensatzung für das DGH ist dann entsprechend zu ändern.

 

Nach kurzer Aussprache sollen die Heizkostenpauschalen wir folgt erhöht werden:

 

Halle                            bisher 30,00 €                       neu 40,00 €

Gastraum                  bisher 15,00 €                       neu 20,00 €

Bläserraum               bisher 15,00 €                       neu 20,00 €

 

Der § 2 c) der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Dorstadt vom 25.10.2007 ist entsprechend zu ändern. Die Änderungen sollen zum 01.10.2022 in Kraft treten.