Sitzung: 05.10.2022 Gemeinderat Dorstadt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: D-XIX/011/2022
Sodann
fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden Beschluss:
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Die
Gemeinde Dorstadt überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den örtlichen
Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) nach dem SGB VIII und den
einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gemäß § 98 NKomVG auf
die Samtgemeinde Oderwald.
·
Die
Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der
übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.
Herr Polzin berichtet, dass die Gemeinde
Dorstadt mit dem Abschluss der aktuellen Vereinbarung mit dem Landkreis
Wolfenbüttel über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis
Wolfenbüttel (siehe DS.-Nr. D-XIX/005/2022) die Umsetzung dieser Aufgabe
übernommen hat.
In dieser Vereinbarung ist bereits geregelt,
dass für die Gemeinde auch die Samtgemeinde diese Aufgabe wahrnehmen kann. Das
Einvernehmen des Landkreises gemäß § 98 NKomVG gilt bereits mit dieser
Vereinbarung als erteilt.
Eine Aufgabenübertragung auf die
Samtgemeinde Oderwald wird nach Abstimmung der Verfahrensbelange in einer sog.
„Bürgermeisterrunde“ und der dabei erfolgten einvernehmlichen
Beschlussempfehlung aller Bürgermeister/Gemeindedirektoren nunmehr den Räten
aller Mitgliedsgemeinden gleichlautend empfohlen.
Die Schwerpunktbegründungen für diese
Aufgabenübertragung sind:
-
Tatsächlicher
Verwaltungsumfang dieses gesamten Aufgabengebietes.
-
Gesamtkostenaufwand
dieser Aufgabe rd. 2,8 Mio € (50% der aktuellen Gesamtkosten der bestehenden
Samtgemeindeaufgaben).
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Davon
Personalkostenvolumen rd. 2,45 Mio. € (steigend).
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Deutlich
steigende Personal- und Verfahrenssachbearbeitung (rd. 1,5 Vollzeitstellen).
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Flexibilität
der erwarteten und gewünschten Betreuungssysteme.
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Künftige
Investitionsbedarfe (Krippenausbau und Grundsanierung bestehender Gebäude).
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Künftig
steigende Betreuungsschlüssel/Gruppe.
-
Steigende
Erwartungen und Anforderungen an Personalaus- und -weiterbildung.
Mit der Aufgabenübertragung wird die
Finanzierung über die jährlich neu zu kalkulierende entsprechende Anhebung der
Samtgemeindeumlage erfolgen (Defizitvolumen im Produkt KITA). Der
Finanzierungsschlüssel ist dabei dann nicht mehr der Belegungsanteil die
jeweiligen Kinder der einzelnen Gemeinden, sondern die Steuerkraft und
Einwohnerzahl.
Künftige Investitionen erfolgen über die
Samtgemeinde Oderwald. Die Nettoabschreibungen werden in der jährlich
geänderten Festsetzung der Samtgemeindeumlage berücksichtigt.
Herr Polzin eröffnet die Aussprache.
Auf die Frage
von Frau Beitz erklärt Herr Polzin, dass die Samtgemeindeumlage jährlich neu zu
kalkulieren ist und durch Änderungen der Steuerkraft und der Einwohnerzahl die
Gemeinde Dorstadt mehr bzw. weniger
gegenüber dem Vorjahr zu bezahlen hat.