Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sodann fasst der Rat der Gemeinde Dorstadt einstimmig folgenden Beschluss:

·                Die Gemeinde Dorstadt überträgt, die vom Landkreis Wolfenbüttel für den örtlichen Bereich der Gemeinde übernommene Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) nach dem SGB VIII und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gemäß § 98 NKomVG auf die Samtgemeinde Oderwald.

·                Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung der übrigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald.

 


Herr Polzin berichtet, dass die Gemeinde Dorstadt mit dem Abschluss der aktuellen Vereinbarung mit dem Landkreis Wolfenbüttel über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel (siehe DS.-Nr. D-XIX/005/2022) die Umsetzung dieser Aufgabe übernommen hat.

 

In dieser Vereinbarung ist bereits geregelt, dass für die Gemeinde auch die Samtgemeinde diese Aufgabe wahrnehmen kann. Das Einvernehmen des Landkreises gemäß § 98 NKomVG gilt bereits mit dieser Vereinbarung als erteilt.

 

Eine Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Oderwald wird nach Abstimmung der Verfahrensbelange in einer sog. „Bürgermeisterrunde“ und der dabei erfolgten einvernehmlichen Beschlussempfehlung aller Bürgermeister/Gemeindedirektoren nunmehr den Räten aller Mitgliedsgemeinden gleichlautend empfohlen.

 

Die Schwerpunktbegründungen für diese Aufgabenübertragung sind:

 

-       Tatsächlicher Verwaltungsumfang dieses gesamten Aufgabengebietes.

-       Gesamtkostenaufwand dieser Aufgabe rd. 2,8 Mio € (50% der aktuellen Gesamtkosten der bestehenden Samtgemeindeaufgaben).

-       Davon Personalkostenvolumen rd. 2,45 Mio. € (steigend).

-       Deutlich steigende Personal- und Verfahrenssachbearbeitung (rd. 1,5 Vollzeitstellen).

-       Flexibilität der erwarteten und gewünschten Betreuungssysteme.

-       Künftige Investitionsbedarfe (Krippenausbau und Grundsanierung bestehender Gebäude).

-       Künftig steigende Betreuungsschlüssel/Gruppe.

-       Steigende Erwartungen und Anforderungen an Personalaus- und -weiterbildung.

 

Mit der Aufgabenübertragung wird die Finanzierung über die jährlich neu zu kalkulierende entsprechende Anhebung der Samtgemeindeumlage erfolgen (Defizitvolumen im Produkt KITA). Der Finanzierungsschlüssel ist dabei dann nicht mehr der Belegungsanteil die jeweiligen Kinder der einzelnen Gemeinden, sondern die Steuerkraft und Einwohnerzahl.

 

Künftige Investitionen erfolgen über die Samtgemeinde Oderwald. Die Nettoabschreibungen werden in der jährlich geänderten Festsetzung der Samtgemeindeumlage berücksichtigt.

 

Herr Polzin eröffnet die Aussprache.

 

Auf die Frage von Frau Beitz erklärt Herr Polzin, dass die Samtgemeindeumlage jährlich neu zu kalkulieren ist und durch Änderungen der Steuerkraft und der Einwohnerzahl die Gemeinde Dorstadt mehr  bzw. weniger gegenüber dem Vorjahr zu bezahlen hat.