Einvernehmlich wird die Entscheidung über den vorgelegten Antrag nach §
35 Abs. 1 NKomVG vertagt.
Herr Polzin
teilt mit, dass das Ratsmitglied Matthias Stodolka mit Schreiben vom 06.09.2022
einen Antrag nach § 35 Satz 1 NKomVG gestellt hat.
Herr Polzin
bittet Herrn Stodolka seinen Antrag vorzustellen.
Herr Stodolka
erläutert seinen Antrag vom 06.09.2022, welches der Drucksache beigefügt ist.
Herr Polzin
eröffnet die Aussprache.
Frau Gehrmann
schlägt vor, über den vorgelegten Antrag in der nächsten Sitzung eine
Entscheidung zu treffen. Ihr fällt es schwer über den Antrag zu entscheiden,
solange keine neue Kostenschätzung vorliegt.
Herr Polzin fügt hinzu, dass bei Stiftungen etc. weiterhin Gelder eingeworben werden, damit der Eigenanteil der Gemeinde nicht zu hoch ausfällt. Des Weiteren wird derzeit ermittelt, ob ein neuer Zuschussantrag gestellt werden kann. Ob bei einem neuen Antrag auch Fördergelder fließen werden, kann nicht vorhergesagt werden.
Herr Stodolka gibt zu bedenken, dass schon jetzt die pro Kopfverschuldung der Gemeinde weit über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen liegt. Die Finanzierung der Sanierung des DGHs wird die pro Kopfverschuldung nicht unerheblich erhöhen.