Sitzung: 06.10.2022 Gemeinderat Flöthe
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: F-XIX/028/2022
Beschluss:
- Zur Übertragung der Aufgabe der Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) nach dem SGB
VIII und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG
auf die Samtgemeinde Oderwald besteht noch Beratungsbedarf. Eine
paritätisch besetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus jeweils drei Mitgliedern
des Rates der Gemeinde Flöthe und des Rates der Gemeinde Cramme soll
gebildet werden.
Für die Gemeinde Flöthe werden die Ratsfrau Reimann,
Bürgermeister Lehmberg und Ratsherr Schrader als Mitglieder der Arbeitsgruppe
benannt.
Bürgermeister Lehmberg trägt die Drucksache vor.
Herr Bürgermeister Lehmberg
berichtet weiter, dass zu der Übertragung der Aufgabe „Kindertagesstättenrecht“
ein gemeinsames Gespräch mit dem Rat der Gemeinde Cramme stattgefunden hat. Zu
der Übertragung gibt es noch Beratungsbedarf. Es soll eine Arbeitsgruppe aus je
drei Mitgliedern des Rates der Gemeinde Flöthe und der Gemeinde Cramme gebildet
werden.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Flöthe folgenden einstimmigen