Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  • Zur Übertragung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) nach dem SGB VIII und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften gem. § 98 NKomVG auf die Samtgemeinde Oderwald besteht noch Beratungsbedarf. Eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus jeweils drei Mitgliedern des Rates der Gemeinde Flöthe und des Rates der Gemeinde Cramme soll gebildet werden.

 

Für die Gemeinde Flöthe werden die Ratsfrau Reimann, Bürgermeister Lehmberg und Ratsherr Schrader als Mitglieder der Arbeitsgruppe benannt.

 


Bürgermeister Lehmberg trägt die Drucksache vor.

 

Herr Bürgermeister Lehmberg berichtet weiter, dass zu der Übertragung der Aufgabe „Kindertagesstättenrecht“ ein gemeinsames Gespräch mit dem Rat der Gemeinde Cramme stattgefunden hat. Zu der Übertragung gibt es noch Beratungsbedarf. Es soll eine Arbeitsgruppe aus je drei Mitgliedern des Rates der Gemeinde Flöthe und der Gemeinde Cramme gebildet werden.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Flöthe folgenden einstimmigen