Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Der Rat der Gemeinde Cramme fasst einstimmig folgenden Beschluss:

·         Für die Straßenbeleuchtung in Cramme erfolgt eine Nachtabschaltung in den Nächten von Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr.

 

·         Zudem erfolgt die Programmierung zum durchgehenden ganznächtigen Betrieb in Gefahrenbereichen / bestimmten Kreuzungen.

 

·         Die Abschaltung wird im Zeitraum 15.12. eines Jahres bis 05.01. eines Jahres sowie an bestimmten veranstaltungstagen ausgesetzt (manuelle Schaltung durch die Gemeinde ist möglich).

 

·         Es soll eine jährliche Evaluierung erfolgen.

 


Ratsherr Schwetje erläutert die Verwaltungsvorlage und regt an, die Nachtabschaltung nur für die Nächte Sonntag bis Donnerstag zu programmieren und an bestimmten Kreuzungsbereichen (Gefahrenpunkten) keine Nachtabschaltung vorzunehmen.

 

Ratsfrau Fahlbusch geht auf die Möglichkeiten zur Schaltprogrammierung ein und weist auf die Öffnungszeit vom Dorfladen/Kiosk sowie auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung hin. Sie regt eine jährliche Evaluierung der Maßnahme an.

 

Es folgt eine kurze Diskussion (Kosten, Energieeinsparung, technische Möglichkeiten usw.).