Sitzung: 28.11.2022 Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-XI/085/2022
Alsdann empfiehlt der Fachausschuss einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:
- Zur Sicherung von gemeindlichen
Veranstaltungen können die Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde
Oderwald die Befugnisse für die Verkehrsregelung gemäß § 2 Abs. 6
NBrandSchG wahrnehmen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte
nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die
Wahrnehmung der Aufgaben nach §
2 Abs. 1 NBrandSchG nicht gefährdet wird.
Herr Biehl erläutert die
Vorlage.
Ratsherr Kokon erfragt, wie
mit der Gebührenerhebung vorzugehen ist. Herr Biehl erklärt, dass die
Leistungen in die Gebührensatzung aufgenommen und die Einsätze dann nach dieser
Gebührenordnung abgerechnet werden.