Beschluss: einstimmig beschlossen

Alsdann empfiehlt der Fachausschuss einstimmig, dass der Rat der Samtgemeinde Oderwald gebeten wird, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:

  • Zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen können die Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Oderwald die Befugnisse für die Verkehrsregelung gemäß § 2 Abs. 6 NBrandSchG wahrnehmen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Abs. 1 NBrandSchG nicht gefährdet wird.

 


Herr Biehl erläutert die Vorlage.

 

Ratsherr Kokon erfragt, wie mit der Gebührenerhebung vorzugehen ist. Herr Biehl erklärt, dass die Leistungen in die Gebührensatzung aufgenommen und die Einsätze dann nach dieser Gebührenordnung abgerechnet werden.