Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat der Gemeinde Cramme fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

·         Nach Prüfung der Bedenken und Anregungen gem. § 3 Abs. und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Cramme den Bebauungsplan “Windenergieanlagen Cramme II“ mit Begründung und Umweltbericht.

·         Der zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt.

 


Herr Ratzka erläutert ausführlich die Verwaltungsvorlage.

 

Ratsfrau Fahlbusch weist auf die Presseinfo zur Situation der Fledermäuse und die damit verbundenen Abschaltzeiten/Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Bereich der Ortschaft Beuchte hin.

 

Ratsherr Scheffrahn erklärt, dass im Bereich Cramme vermutlich 3 Anlagen (Nähe zum Oderwald) von entsprechend möglichen Auflagen (Abschaltzeiten) betroffen sein werden. Diese Auflagen beeinträchtigen aber nicht den heutigen Beschluss.