Der
Rat der Gemeinde Cramme fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
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Nach Prüfung der Bedenken und Anregungen gem. § 3 Abs.
und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Rat der Gemeinde Cramme den
Bebauungsplan “Windenergieanlagen Cramme II“ mit Begründung und Umweltbericht.
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Der zusammenfassenden Erklärung wird zugestimmt.
Herr Ratzka erläutert ausführlich die Verwaltungsvorlage.
Ratsfrau Fahlbusch weist auf die Presseinfo zur Situation der Fledermäuse und die damit verbundenen Abschaltzeiten/Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Bereich der Ortschaft Beuchte hin.
Ratsherr Scheffrahn erklärt, dass im Bereich Cramme vermutlich 3 Anlagen (Nähe zum Oderwald) von entsprechend möglichen Auflagen (Abschaltzeiten) betroffen sein werden. Diese Auflagen beeinträchtigen aber nicht den heutigen Beschluss.