Der
Rat der Gemeinde Cramme fasst einstimmig folgenden Beschluss zu:
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Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
beschließt der Rat der Gemeinde Cramme die Aufstellung des Bebauungsplanes
“Dorfmitte“ in 38312 Cramme.
Der Bebauungsplan “Dorfmitte“ wird in
einem beschleunigten Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt.
Herr Ratzka stellt die Verwaltungsvorlage vor.
Ratsfrau Fahlbusch regt an, bei der Bebauungsplanung auch kleinere Grundstücke für eine ggf. gewünschte Reihenhausentwicklung nicht auszuschließen.
Es folgt eine kurzen Aussprach (Grundstücksgrößen, Versorgungsleitungen, Vermarktungszeitraum).