Sitzung: 05.12.2022 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SG-XI/099/2022
Der Betriebsausschuss Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald fasst einstimmig folgenden Beschluss:
· Der Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Oderwald wird der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbH, Waisenhausdamm 8-11, 38100 Braunschweig, zum Angebotspreis in Höhe von 11.305,00 € (inkl. MwSt.) erteilt.
·
Die
Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel.
Der Ausschussvorsitzende Herr Dette trägt vor, dass gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald, der Betriebsausschuss über den Vorschlag des zu beauftragenden Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss entscheidet.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF ist seit dem Wirtschaftsjahr 2016 mit der
Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragt. Das RPA hat einen Wechsel des
Abschlussprüfers angeregt.
Zur
Angebotsabgabe wurden vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufgefordert.
Eingegangen ist nur ein Angebot. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Höweler/Rischmann und Partner mbH aus Braunschweig hat für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes inkl. Prüfung nach § 53 HGrG ein
Pauschalangebot in Höhe von 9.500,00 €
netto, zuzüglich eventuell anfallender Reisekosten, vorgelegt.
Diese
Prüfungsgesellschaft ist seit vielen Jahren im Bereich der Prüfung von
Gesellschaften, an denen eine Kommune, das Land oder der Bund mehrheitlich
beteiligt sind sowie bei Landesbetrieben tätig.
Die Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes zur Auftragsvergabe liegt noch
nicht vor.
Ratsherr Wessel erkundigt sich, ob es einen besonderen
Grund für den Wechsel des Abschlussprüfers gibt. Herr Biehl erklärt, dass das
RPA empfiehlt alle 4-5 Jahre den Abschlussprüfer zu wechseln.
Des Weiteren erfragt Ratsherr Wessel, weswegen diese
Pauschalangebot gegenüber dem Vorjahr höher ausfällt. Diesbezüglich erläutert
Herr Lohmann, dass dies daran liegt das der Arbeitsaufwand für die neue Prüfungsgesellschaft
aufwändiger ausfällt, da sie sich erst in die Unterlagen einarbeiten müssen.