Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Die Samtgemeinde Oderwald, als Gesellschafterin der Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH, stellt dieser eine zeitlich begrenzte Bürgschaft in Höhe von bis zu 1,0 Mio. € zur Verfügung

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann teilt mit, dass die Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH mit dem Ziel gegründet wurde, den flächendeckenden Glasfaserausbau aller Ortschaften im Landkreisgebiet schnellstmöglich umzusetzen. Hierfür ist der Zeitrahmen von 2022 – 2027 vorgesehen. Die ersten Tiefbauarbeiten sind vergeben, so dass zeitnah mit dem Ausbau begonnen wird. Zwischenzeitig ist die Vorvermarktung in den ersten 6 Ortschaften erfolgreich abgeschlossen und wird auch in den aktuell beworbenen 2 Orten die Mindestanschlussquote von 40 % sicher erreichen. Die Nachfrage in der Bevölkerung ist offensichtlich gegeben.

 

Der für 2023 und 2024 vorgesehene Ausbau von insgesamt 23 Ortschaften in der festgelegten Ausbaureihenfolge erfordert ein Investitionsvolumen von 30 – 35 Mio. €. Derzeit sind Eigen- und Fremdkapitalmittel in Höhe von insgesamt 22,2 Mio. € verfügbar. Mit den Gesellschaftereinlagen kann ein höherer Kreditrahmen derzeit nicht besichert werden, da das Glasfasernetz noch nicht realisiert ist und die Mieteinnahmen erst sukzessive mit dem Anschluss der Endkunden rückfließen. Um den Ausbau in der geplanten zeitlichen Geschwindigkeit umsetzen zu können, muss der Kreditrahmen aufgestockt und hierfür zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2025 kommunal besichert werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt soll eine Gesamtfinanzierung die Anfangskredite abgelöst haben.

 

Die kommunalen Gesellschafter der Netzgesellschaft Braunschweiger Land haben im Sinne der formulierten Zielsetzung beschlossen, der Netzgesellschaft kommunale Bürgschaften in einer Gesamthöhe von 10 Mio. € im ersten Ausbauschritt zur Verfügung zu stellen.

 

Von den vertretenen sechs Einheits- und Samtgemeinden sollen jeweils Bürgschaften in Höhe von 1,0 Mio. € (insgesamt 6 Mio. €) beigestellt werden. Vom Hauptgesellschafter Landkreis Wolfenbüttel soll eine Bürgschaft in Höhe von bis zu 6,0 Mio. € gestellt werden. Dazu bedarf es gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der hier formulierten Beschlussfassung des Kreistages und der jeweiligen Gemeindevertretungen. Die kommunalrechtliche Überprüfung des Rechtsgeschäftes gemäß § 121 NKom VG erfolgt regelkonform direkt im Anschluss an die Beschlussfassungen.

 

Die beihilferechtliche Zulässigkeit der Beistellung kommunaler Bürgschaften für die Netzgesellschaft wurde vom Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers GmbH überprüft und im Rahmen eines Berichtes bestätigt. Voraussetzung für die Zulässigkeit ist demnach eine Einholung der Bürgschaften zu marktüblichen Konditionen, d.h. die Zusicherung der zum Zeitpunkt der Gestellung zu ermittelnden marktkonformen Avalgebühr durch die Netzgesellschaft an den jeweiligen Bürgen.

 

Der Personal- und Finanzausschuss sowie der Samtgemeindeausschuss haben in ihren Sitzungen einstimmig empfohlen, vorlagegemäß zu entscheiden.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen