Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

·         Die Samtgemeinde Oderwald unterstützt die nachfolgende Resolution der Samtgemeinde Elm-Asse und tritt dieser bei:

 

 

In Anlehnung an die vom Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel am 26.09.2022 verabschiedete Resolution fordern wir die Bundespolitik, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ergänzend und unmissverständlich auf, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Auftrag zu erteilen:

 

·        einen fairen, transparenten, wissenschaftlichen Vergleich Asse-naher und Asse-ferner Standorte für ein Zwischenlager, welcher von einer unabhängigen Institution begleitet wird, durchzuführen,

·        eine Gefahrenanalyse für das Szenario „überirdische Konditionierung der radioaktiven Abfälle“ im Umkreis von 0 – 5 km um die Schachtanlage sowie eine vergleichende Analyse, für alternative Verfahren zu beauftragen,

·        die Einrichtung eines allgemeinen dauerhaften Gesundheitsmonitorings, welches unabhängig vom Rückholprozess durchgeführt wird und die Bevölkerung in einem Radius von mindestens 5 km in den Blick nimmt, zu betreiben.

·        Das Monitoring muss die ganze Breite möglicher Strahlenbelastungen erfassen und mit deutlichem zeitlichen Vorlauf erfolgen, um Langzeitvergleiche zu ermöglichen.

 

Darüber hinaus fordern wir das BMUV auf, zu veranlassen, dass:

 

·        mit sofortiger Wirkung sämtliche Handlungen im Rahmen des Rückholprozesses unterlassen werden, für die noch keine Genehmigungen vorliegen. Damit einhergehend eine Neustrukturierung des Prozesses, in dem zunächst auf Grundlage unabhängiger sachkundiger Expert*innen Vorhaben beschrieben, anschließend genehmigt und schließlich geplant werden,

·        eine Neugestaltung des Begleitprozesses hin zu einem Beteiligungs- und Mitwirkungsprozess, zudem die Einbindung lokaler -und wissenschaftlicher Expertisen sowie der Bundes- und Landespolitik,

·        ein unabhängiges, fortwährendes Monitoring der BGE und ihrer Vorhaben hinsichtlich der Rückholung, Konditionierung und Lagerung des Atommülls, durch unabhängige Expert*innen zu beauftragen.

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann berichtet, dass in Folge des von der Asse 2-Begleitgruppe gestoppten Begleitprozesses und einer in Geschlossenheit verabschiedeten Resolution durch den Landkreis Wolfenbüttel und die gesamten kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2020, ein unabhängiges Expertengremium beauftragt wurde, die zentralen Fragen rund um die mögliche Errichtung eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle, in unmittelbarer Nähe zur Schachtanlage und den Rückholprozess insgesamt, zu beantworten. Im Oktober 2021 wurde das Gutachten des Expertengremiums veröffentlicht und anschließend allen politischen und begleitenden Gremien zur Verfügung gestellt.

 

Das Gutachten stellt deutlich klar, dass:

 

  1. die Begründung der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) für den Verzicht auf Prüfung Asse ferner Standorte für die Zwischenlagerung faktisch falsch ist,

 

  1. der Eingriff in ein FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiet weder rechtssicher umsetzbar ist, noch  ortsnahe Ausgleichsmöglichkeiten bestehen,

 

  1. der Begleitprozess in mehrerlei Hinsicht gescheitert ist. Insbesondere mahnt der Bericht eine andere Art der Kommunikation an.

 

Die Stellungnahme der BGE zum Beleuchtungsprozess ließ 10 Monate auf sich warten und wiederholt ausschließlich bekannte Thesen, die bereits wissenschaftlich widerlegt sind. Die Position der BGE wird daher klar zurückgewiesen und die Bundesregierung zu sofortigem Handeln aufgefordert.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elm-Asse in seiner Sitzung am 11. Oktober 2022 eine erneute Resolution hierzu beschlossen. Die eingangs erwähnte Resolution aus dem Jahr 2020 wurde lt. Beschluss des Rates der Samtgemeinde Oderwald vom 27.10.2020 durch die Samtgemeinde Oderwald unterstützt.

 

Ratsherr Dette merkt an, dass dieser in einigen Punkten eine anderslautende Meinung habe, und sich heute deshalb der Stimme enthalten werde.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht bei 1 Enthaltung nachfolgender einstimmiger