Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  • Der Firma Hundertmark Heizungsservice GmbH wird der Auftrag zum Wechsel des Trinkwasserspeichers für den Kindergarten in Groß Flöthe erteilt.

 


Bürgermeister Lehmberg trägt vor, dass die Heizung wahrscheinlich endgültig defekt ist. Er gibt einen Überblick, welche Geräte nicht (richtig) funktionstüchtig sind. Im Anschluss ergibt sich eine kurze Aussprache zwischen Herrn Bürgermeister Lehmberg und den Ratsherren Bassy, Dressler und Bartels zum Wechsel des Warmwasserspeichers und der Installation eines Durchlauferhitzers.

 

Ratsherr Bartels fragt nach dem Stand des Vergabeverfahrens. Das Vergabeverfahren ist vorbereitet, am 12.12.2022 soll eine Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgen, Submissionstermin ist der 11.01.2023. Ratsherr Bartels hinterfragt wie lange es dann noch dauert, bis der beauftragte Installateur die neue Heizung einbauen wird und regt für den „Worst Case“ den Einbau einer neuen Gastherme an. Bürgermeister Lehmberg verdeutlicht, dass im Falle eines Austausches der Gastherme ein Gerät verwendet werden soll, welches dann in einer späteren Gas-Hybridanlage weiterverwendet werden kann.

 

Ratsfrau Reimann regt an, die jetzt anstehende Investition mit der Förderung der BAFA in Bezug zu setzen.

 

Im Anschluss ergibt sich eine kurze Aussprache zu den Leistungsanforderungen der neuen Heizungsanlage. Danach geht Herr Rosenthal auf die Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides der BAFA und den Folgen einer Direktvergabe eines Auftrages für den Heizungseinbau ein. Im Anschluss ergibt sich eine intensive Diskussion zu einer möglichen Beschlussempfehlung, in der neben einer Auftragsvergabe auch über die Weiterführung des bereits begonnenen Vergabeverfahrens zu befinden sein wird. In dieser Diskussion wurde auch über die Aufgaben eines Fachplaners debattiert. Ratsfrau Wolf hinterfragt, ob nicht ein Fachplaner im Falle einer Inanspruchnahme von Fördergeldern zwingend erforderlich sei. Laut Ratsherrn Dressler könne auch ein Heizungsinstallateur den Verwendungsnachweis bescheinigen. Hinsichtlich der Förderung von Photovoltaikanlagen wird mitgeteilt, dass diese nicht mehr gefördert werden. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass man sich als öffentlicher Auftraggeber bei einem Wechsel der Heizungsanlage im Kindergarten nicht im privaten Förderrecht bewegt. Ratsherr Dressler führt aus, dass in einem Beschlussvorschlag aufgenommen werden müsse, dass man sich in einer Notsituation befände und dass eine Entscheidung unter einer Risikoabwägung getroffen wurde.

 

Herr Hundertmark erklärt noch einmal den Zustand der Heizungsanlage aus Sicht eines Fachunternehmers. Im Anschluss ergibt sich eine Aussprache über die erforderliche Instandsetzung des Warmwasserspeichers, des Gas-Brennwertgerätes und einer Systemtrennung. Mit der Systemtrennung soll die Fußbodenheizung und die verbleibenden Heizkörper heiztechnisch voneinander getrennt werden. Herr Hundertmark stellt fest, dass das Warmwassergerät zwingend ersetzt werden muss. Sollte die Heizung, die gegenwärtig funktioniert, irreparabel sein, könne man gegebenenfalls eine Notsituation über eine „E-Heizung überbrücken“.

 

Ratsfrau Reimann bringt ihre Enttäuschung über die Dauer des Ausschreibungsverfahrens zum Ausdruck.

 

Sodann fasst der Rat der Gemeinde Flöthe ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden