Es
ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
·
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass
Ratsherr Dr. Oliver Schön seinen Sitz im Rat der Gemeinde Ohrum nach § 52
Abs. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.
Es
ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
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Nach § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass
Ratsherr Dr. Oliver Schön seinen Sitz im Rat der Gemeinde Ohrum nach § 52
Abs. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.