Herr Kokon nimmt die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG unter Verweis auf die

§ 40, § 41 und § 42 NKomVG vor. Er verpflichtet Herrn Lorek per Handschlag gemäß §60 NKomVG die ihm obliegenden Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu beachten und die Gesetze zu wahren.