Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

Der Rat der Gemeinde Cramme fasst mit 7 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich folgenden Beschluss:

·         Dem vorliegenden Nutzungsvertag wird unter Berücksichtigung der beratenen Änderungen zugestimmt.

 


Herr Ratzka stellt fest, dass der SV Cramme eine Nutzungsvereinbarung braucht und der vorliegende Vereinbarungsentwurf gemeinsam mit dem Sportverein erarbeitet wurde.

 

Er weist auf die damit verbundenen Zuwendungsmöglichkeiten für den SV Cramme, die vereinbarte Kostenbeteiligung, die weiteren Gebäudenutzungen und vertragliche Anpassungsklauseln hin.

 

Ratsherr Schwetje erklärt, dass diese Vereinbarung für den Verein und die Vereinsmitglieder wichtig ist. Die Bewirtschaftungskosten im Sportheim lassen sich nicht konkret einer direkten Nutzung zuweisen und hier steht die Planungssicherheit und die finanzielle Tragfähigkeit vom Sportverein im Focus. Er hält die vorgeschlagene Kostenbeteiligung für angemessen.

 

Ratsherr Brandes führt aus, dass seine Fraktion nicht gegen die Strukturen im SV Cramme ist. Er hält eine Kostenzuordnung grundsätzlich schon für umsetzbar aber erkennt den entsprechende Aufwand an. Herr Brandes weist zudem auf die umfangreichen Grünpflegearbeiten der Gemeinde hin und hält eine Festschreibungsfrist von 5 Jahren in Bezug auf die Kostenbeteiligung aktuell nicht für vertretbar. Stichwort Energiekostensteigerung. Er erklärt zudem, dass man die Vereinbarung auch gegenüber allen Bürger*innen rechtfertigen muss.

 

Ratsherr Scheffrahn führt aus, dass es grundsätzlich 3 Nutzungsbereiche incl. Außengelände und Schulsport gibt und darauf ausgerichtete Verbrauchskontrollen nicht praxiskonform wären. Er macht darauf aufmerksam, dass mit der vorliegenden Vereinbarung gute Förderungen vom allgemeinen Vereinsleben erreicht werden, die letztlich allen Beteiligten zu Gute kommen.

 

Ratsherr Peter sieht zudem, dass ein hohes Bewusstsein für Energieeinsparungen gegeben ist.

 

Es folgt noch eine umfassende Diskussion. Hierbei verständigt man sich auf eine Kostenüberprüfung im Jahr 2024 (nach Vorlage aller Abrechnungen 2023) und anschließend alle 3 Jahre (Anpassung zum § 5.1.2).

 

Ratsherr Ebeling beantragt das Ende der Aussprache.

 

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