Beschluss: einstimmig beschlossen

·        Der Gemeindedirektor oder seine Stellvertreterin und der Bürgermeister werden ermächtigt, den Auftrag für die Grünflächenpflegearbeiten in der Gemeinde Börßum nach Prüfung und Wertung der Angebote an den/die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

·        Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Vergabevorprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel ohne wesentliche Bedenken erfolgt.

·        Sollte das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters 15 % über der Kostenschätzung liegen, sind die Gruppensprecher vor der Auftragsvergabe zu informieren.

 


Herr Gemeindedirektor Lohmann erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen hat der Generalermächtigung zuzustimmen, jedoch um die Unterrichtung der Gruppensprecher bittet, wenn der Angebotspreis 15 % über der Kostenschätzung liegt.

 

Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: