·
Der Gemeindedirektor oder seine Stellvertreterin und
der Bürgermeister werden ermächtigt, den Auftrag für die
Grünflächenpflegearbeiten in der Gemeinde Börßum nach Prüfung und Wertung der
Angebote an den/die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
·
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass
die Vergabevorprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Wolfenbüttel ohne wesentliche Bedenken erfolgt.
·
Sollte das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters 15 %
über der Kostenschätzung liegen, sind die Gruppensprecher vor der
Auftragsvergabe zu informieren.
Herr Gemeindedirektor Lohmann erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen hat der Generalermächtigung zuzustimmen, jedoch um die Unterrichtung der Gruppensprecher bittet, wenn der Angebotspreis 15 % über der Kostenschätzung liegt.
Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: