- Der
Gemeindedirektor oder seine Stellvertreterin und der Bürgermeister werden
ermächtigt den Auftrag für die Grünflächenpflegearbeiten in der Gemeinde
Börßum nach endgültiger Prüfung und Wertung der Angebote an den / die
wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
- Die
Auftragsvergaben stehen unter dem Vorbehalt, dass die Vergabe-
prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfen-
büttel ohne wesentliche Bedenken erfolgt.
Herr Gemeindedirektor Lohmann erläutert den Sachverhalt und teilt weiter mit dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Börßum einstimmig empfohlen hat dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Börßum folgenden einstimmigen Beschluss: