Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Rat der Gemeinde Ohrum fasst mit 2 Nein-Stimmen, einer Enthaltung und 5 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:

 

·         Der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.

·         Die Baumaßnahme wird entsprechend durchgeführt und die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme wird beschlossen.


Herr Kokon begrüßt zu diesem TOP Herrn Bernd Damer von der Ingenieurgesellschaft Damer & Partner mbH & Co.KG, welcher durch eine Präsentation zur Neugestaltung der Straße „Zum Sportplatz“ in Ohrum führt.

 

Herr Damer zeigt Fotos der maroden Fahrbahn und des deformierten Regenwasserkanals, um den sanierungsbedürftigen IST-Zustand zu verdeutlichen.

 

Für den grundhaften Aufbau der Straße werden Betonsteinpflaster verwendet. Die Seitenstreifen sollen befahrbar sein. Auf der Südseite der Fahrbahn soll eine Entwässerungsrinne entstehen.

 

Die Planung für die Neugestaltung der Straße sieht neben der Schaffung von neuen Parkplätzen an den Seitenstreifen auch Stellplätze west- und östlich des Dorfgemeinschaftshauses vor.

 

Die Verrohung des neuen Kanals soll an der Einfahrt zur neuen Straße beginnen und an der kürzlich erstellten Verrohrung am Dorfgemeinschaftshaus enden. Die Straßenabläufe und Hausanschlüsse werden an den neuen Kanal angeschlossen. 

 

Die Gesamtkosten betragen schätzungsweise rd. 1.063.000€, wovon 790.000€ auf den Straßenkörper, 233.000€ auf den RW-Kanal (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Samtgemeinde Oderwald) und 40.000€ auf die Einfriedung/Grünanlage entfallen.

 

Die Kosten für den RW-Kanal muss die Gemeinde Ohrum anteilig mit tragen.

 

Ratsfrau Peters fragt, ob es aufgrund des defizitären Haushalts und der möglicherweise entfallenden Fördermittel Alternativen zum Ausbaukonzept gibt.

 

Herr Kosel stellt fest, dass es für den Straßenausbau und die Einfriedung zwei Förderanteile gibt (EU-Mittel rd. 431.000€, Landesmittel 69.000€). Er merkt an, dass die Fördermittel grundsätzlich bis zum 30.08.2023 abgerechnet sein müssen. Ein Antrag auf Fristverlängerung beim ArL gestellt wurde. Lt. mündlicher Aussage vom ArL wäre eine Abrechnung der Landesmittel bis zum Stichtag 15.11.2023 durchaus noch möglich. Aufgrund des zeitlichen Umfangs der Maßnahme aber nicht realistisch umsetzbar. Die EU-Mittel können hingegen bis zum 30.06.2024 abgerechnet werden. Eine schriftliche Bestätigung der Fristverlängerung liegt noch nicht vor.

 

Ein alternativer Ausbau der Straße würde nicht dazu führen, dass der Fördermittelanteil eingespart werden kann.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kuhlmann führt Herr Kosel an, dass eine Maximalförderung von 500.000€ gewährt wurde. Eine Kostensteigerung oder Mehrkosten verbleiben ohne prozentuale Förderung bei der Gemeinde Ohrum, die ggf. dann über einen Nachtragshaushalt abgebildet werden müssen. Bei einem deutlich höheren Ausschreibungsergebnis im Vergleich zur bisherigen Planungsgrundlage wäre es möglich, die Ausschreibung aufzuheben.

 

Herr Kuhlmann gibt zu bedenken, dass der Eigenanteil kreditfinanziert werden muss und für die Folgejahre deutliche Mehrkosten entstehen, die an den Bürger weitergegeben werden müssen (Haushaltssicherungskonzept).

 

Herr Damer merkt noch einmal, dass die Dorferneuerung das einzige Förderprogramm für Kommunalstraßen ist und in den kommenden Jahren wahrscheinlich nicht mit neuen Förderprogrammen zu rechnen ist.

 

Herr Kuhlmann fragt, ob eine Straßenausbausatzung notwendig ist, was Herr Kosel verneint.

 

Die Sitzung wird für eine Einwohnerfragestunde und anschließender Beratung der Fraktionen von 19:57 Uhr bis 20:30 unterbrochen.

 

Herr Kuhlmann spricht stellvertretend für die UWG-Fraktion und erklärt, dass eine Entscheidung für oder gegen das Projekt schwergefallen ist. Die Sanierungsbedürftigkeit stehe dabei außer Frage, deutliche Haushaltsbelastungen und die Kosten für den Straßenausbau stünden dem jedoch entgegen. Man sehe sich nicht nur gegenüber den Anwohnern der Straße „Zum Sportplatz“, sondern gegenüber allen Bürgern Ohrums in der Verpflichtung.