Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

  • Die Bauantragsstellungen für die Projekte „Revitalisierung des ehemaligen Pfarrhauses“ und „Umnutzung des Nebengebäudes beim Pfarrhaus in Groß Flöthe zu Wohnzwecken“ werden entsprechend der Förderzusagen beschlossen.
  • Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 und 5 (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) werden entsprechend der Förderzusagen beauftragt.
  • Der vorgestellten Entwurfsplanung wird zugestimmt.
  • Der Bürgermeister wird ermächtigt etwaige Aufträge im Zusammenhang mit der Bauantragstellung den an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Rat ist über die Auftragsvergabe zu unterrichten.

 


Herr Kniese vom Architektenbüro Kniese und Mete stellt anhand einer Präsentation die aktuelle Entwurfsplanung für das Pfarrhaus, das Nebengebäude und den Neubau vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Er teilt mit, dass zurzeit die Genehmigungsplanung für das Pfarrhaus und das Nebengebäude vorbereitet werden. Hierzu hat es auch schon ein Gespräch mit dem Landkreis Wolfenbüttel gegeben.

 

Ratsherr Reinecke fragt nach einer groben Zeitplanung, bis wann die Maßnahmen abgeschlossen sein müssen. Herr Kniese teilt daraufhin mit, dass die Verwendungsnachweise für das Pfarrhaus und das Nebengebäude bis zum 30.04.2025 dem ArL übermittelt werden müssen. Für den Zeitplan des Neubaus bleibt der Bescheid des ArL abzuwarten.

 

Ratsherr Bassy fragt, ob bereits eine Kostenberechnung nach Kostengruppen 100 bis 600 durchgeführt worden ist. Herr Kniese weist darauf hin, dass die Kostenberechnungen Bestandteil der Förderanträge gewesen ist (Anmerkung der Verwaltung: in der Anlage Vorentwürfe Pfarrhaus und Neubau Seniorenwohnanlage wurde dem Protokoll zur 9. Sitzung des Rates der Gemeinde Flöthe am 25.08.2022 eine erste Kostenschätzung übermittelt, die im Zuge der Förderantragstellung nochmals konkretisiert wurde). Auf weitere Nachfrage vom Ratsherrn Bassy erklärt Herr Kniese, dass die Technik für das Pfarrhaus und das Nebengebäude im Keller des Pfarrhauses untergebracht werden soll. Das Nebengebäude wird über die Technik des Pfarrhauses „versorgt“. Der Dachstuhl des Pfarrhauses ist tragfähig. Erste statische Untersuchungen haben hier bereits stattgefunden. Aufgrund der großen Sparrenabstände und dem Zustand der Sparren gäbe es Systeme zur Lösung. Eine Solaranlage ist für das Pfarrhaus vorgesehen.

 

Herr Rosenthal gibt einen Sachstand zu den gestellten Förderanträgen.

 

Ratsherr Schrader weist auf die Ausschöpfung der Rechtsmittel gegen die Ablehnungsbescheide hin und fragt nach, ob bei den Förderanträgen für die Sanierung der Außenhülle hauptsächlich eine energetische Aufwertung der Fassade im Vordergrund stand. Dieses wurde von Herrn Kniese bejaht.

 

Verwaltungsseitig wird auf den bereits abgeschlossenen Stufenvertrag mit dem Büro Kniese und Mete Architekten Part mbB hingewiesen. Im Hinblick auf die bereits vorliegenden Bewilligungsbescheide des ArL wäre über das weitere Vorgehen und eine Beauftragung der Leistungsphasen 4 und 5 (4 = Genehmigungsplanung und 5 = Ausführungsplanung) zu entscheiden. Die Verwaltung trägt dazu einen Beschlussvorschlag vor.

 

Sodann fasst der Rat der Gemeinde Flöthe ohne weitere Aussprache mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden einstimmigen