Herr Lohmann berichtet, dass

 

3.1       der Landkreis Wolfenbüttel mit Verfügung vom 18.04.2023 mitgeteilt hat,

            dass die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Heiningen genehmigt ist.

            Die Genehmigung wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

            Jedoch sind mit der Genehmigung auch Auflagen verbunden, die für die

            zukünftigen Haushaltsentscheidungen von großer Bedeutung sind.

            Es sind Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen durchzuführen um das Ziel

            des Haushaltsausgleiches und damit die dauernde Leistungsfähigkeit

            der Gemeinde Heiningen wiederherzustellen. Dieses könnte mitunter

            durch Erhöhung der Grundsteuerhebesätze erfolgen. Die Maßnahme

            ist unumgänglich. Eine Neuverschuldung ist nicht mehr tragbar.

 

Ratsherr Honscha teilt mit, dass

 

3.2       heute die Bauanlaufberatung zur Sanierung der Warnebrücke stattgefunden.

            hat.

            Der Beginn ist für die 25. KW festgelegt worden. Mit der Fertigstellung ist

            nach ca. 8 Wochen zu rechnen.

            Somit ist das Bauvorhaben leider noch nicht zur Sportwoche, die Ende

            Juli stattfindet, fertiggestellt.

 

Herr Bürgermeister Naue teilt mit, dass

 

3.3       der Prozess mit dem Ing.-Büro Damer und Partner, Goslar, zum „Gehweg

            Hauptstraße“ beim Verwaltungsgericht gewonnen wurde, jedoch noch

            die Schadenshöhe festgestellt werden muss. Deshalb wurde nochmals

            ein Gutachter eingeschaltet, welcher vor ca. 4 Wochen vor Ort war und sich den

            Gehweg angeschaut hat. Zurzeit wird das Gutachten erstellt, welches dann für

            die endgültige Entscheidung dem Gericht vorgelegt wird.