Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in den Grundschulen der Samtgemeinde Oderwald wird mit Streichung des § 12 beschlossen. Die Benutzungsgebühr je Mittagessen beträgt ab 01.08.2023 3,50 Euro.

 


Herr Rosenthal erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation.

 

Ratsherr Wessel befürwortet die Erhöhung der Gebühren. Weiterhin trägt er die Wünsche einiger Eltern vor, die an ihn herangetragen wurden. Hier wird ein Angebot vegetarischer Kost gewünscht. Bemängelt wird weiterhin, dass bei der Essenausgabe teilweise nicht auf die Wünsche der Kinder eingegangen wird und vom Küchenpersonal nicht auf aktuell bestehende Unverträglichkeiten geachtet wird.

 

Nach einer lebhaften Aussprache wird festgestellt, dass das Angebot einer zusätzlichen Mahlzeit generell nicht leistbar ist. Dafür ist die Küche weder strukturell ausgelegt noch personell ausgestattet. Weiterhin kann bei der Essenausgabe nicht auf etwaig im Einzelfall bestehende Lebensmittelintoleranzen geachtet werden. Hier kann die Verantwortung nur bei den Eltern verbleiben.

 

In der weiteren Diskussion wird festgehalten, dass die Schulküche darauf hingewiesen werden soll, dass, falls vegetarische Suppen angeboten werden, diese zukünftig keine versteckten Fleischinhalte enthalten sollen.

Anmerkung der Verwaltung: In den wöchentlichen Speiseplänen werden bereits jetzt an zwei Tagen vegetarische Gerichte angeboten.

 

Ratsherr Köhn regt zum § 12 der Satzung (Umgang mit personenbezogenen Daten, Datenschutz) eine Überarbeitung oder Streichung an.

 

Sodann fasst der Schulausschuss ohne weitere Aussprache folgenden einstimmigen