Beschluss:
Der
Rat der Gemeinde Cramme fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Sofern das Ehrenmal auf dem Grundstück
der Kirchengemeinde liegt, wird die Kirchengemeinde gebeten, die
Sanierungsmaßnahme eigenverantwortlich abzuwickeln und dafür eine entsprechende
Zuwendung beim Förderverein Crammer Landwirtschaft zu beantragen.
Sollte eine Förderung durch den
Förderverein Crammer Landwirtschaft nicht möglich sein, wird der Bürgermeister
ermächtigt, den Auftrag an die Firma Probst&Gruner zum Angebotspreis in
Höhe von 4.152,17 zu erteilen.
Der damit verbundenen außerplanmäßigen
Auszahlung wird zugestimmt.
Herr Ratzka stellt kurz die Notwendigkeit zur Erneuerung der Treppenanlage vor.
Ratsherr Hiltner regt an, hierfür eine Zuwendung vom Förderverein Crammer Landwirtschaft zu beantragen.
Ratsherr Schwetje weist auf die mögliche Pflichtaufgabe der Gemeinde hin.
Protokollnotiz: Das
Ehrenmal steht auf dem Grundstück der Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde hat
bereits einen Förderantrag an den Förderverein Crammer Landwirtschaft gestellt.
Neugestaltung des Kirchenvorplatzes inkl. dem Ehrenmal.
Hierzu wird die Kirchengemeinde
kurzfristig noch eine Detailplanung beim Förderverein vorlegen.