Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich für den Friedhof in Dorstadt für das Jahr 2022 in Höhe von 4.914,09 Euro.

 

·         Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

 


Ratsherr Polzin teilt mit, dass mit Antrag vom 16.05.2023 der evangelisch-lutherische Propsteiverband Wolfenbüttel mitteilte, dass für den Friedhof Dorstadt im Haushaltsvollzug 2022 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 4.914,09 Euro entstanden ist. Diese Summe ist aufgrund hoher Unterhaltungskosten und anfallenden Fremdarbeiten entstanden. Dem gegenüber stehen rückläufige Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen. Eine Rücklagenentnahme in Höhe von 2.445,93 Euro ist berücksichtigt und somit komplett erschöpft.

 

Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Defizits durch die Samtgemeinde Oderwald.

 

Er weist darauf hin, dass nach § 98 Absatz 1 Nummer 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nummer 2 b NKomVG grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig sind. Diese Aufgabe wurde den Kirchengemeinden übertragen.

 

Er führt aus, dass der Samtgemeindeausschuss in seiner heutigen Sitzung einstimmig empfohlen hat, vorlagegemäß zu entscheiden. Im Vorfeld soll allerdings noch einmal mit dem Probsteiverband Wolfenbüttel Kontakt aufgenommen werden, da in der vorliegenden Saldenliste für das Jahr 2022 eine Position zu Irritationen bzw. Fragen geführt hat, die in der Sitzung nicht abschließend geklärt werden konnten.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen