Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

·         Die der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in den Grundschulen der Samtgemeinde Oderwald wird unter Streichung des § 12 beschlossen.

 

Die Benutzungsgebühr je Mittagessen beträgt ab 01.08.2023 3,50 Euro.

 


Ratsfau Cordes führt aus, dass in der Schulküche Börßum im Jahre 2022 täglich ca. 270 Essen für die beiden Grundschulen in Börßum und Cramme sowie für die Einrichtungen des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald hergestellt wurden. Der Essenspreis für Schülerinnen und Schüler für eine Mahlzeit beträgt seit Einführung der Schulverpflegung im Jahre 2013 unverändert 3,00 Euro pro Essen. Zu diesem Preis stellt die Samtgemeinde Oderwald den Anspruchsberechtigten pro Verpflegungstag eine warme Mahlzeit, eine Nachspeise und ein Getränk zur Verfügung.

 

Die beigefügte Preisanalyse „Kalkulatorische Preisermittlung Mittagessen“ für die Jahre 2018 bis 2022 verdeutlicht, dass die Herstellung der Mittagsverpflegung keinesfalls kostendeckend erfolgt. Aufgrund gestiegener Personal-, Energie- und Lebensmittelkosten ist damit zu rechnen, dass sich der Zuschussbedarf in den kommenden Jahren noch deutlich erhöhen wird.

 

Um die Qualität des Essens weiterhin zu gewährleisten, ist beabsichtigt, den Essenspreis ab 01.08.2023 von 3,00 € auf 3,50 € pro Mahlzeit zu erhöhen.

 

Nach der vorliegenden Preisanalyse wurden im Kalenderjahr 2022 insgesamt 65.128 Essen hergestellt. Bei einer Anhebung des Essenspreises um 0,50 Cent pro Mahlzeit würde sich eine Mehreinnahme in Höhe von 32.564 Euro pro Haushaltsjahr ergeben.

 

Die Anhebung der Benutzungsgebühr für die Mittagsverpflegung erfordert eine Anpassung der Satzung über den Betrieb einer Verpflegungseinrichtung für die Grundschulen der Samtgemeinde Oderwald. Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahre 2013. Die erforderliche Änderung der Gebührenhöhe im § 7 Abs. 1 wurde zum Anlass genommen, noch einige weitere redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Darüber hinaus wurde eine Regelung aufgenommen, die auch dem Lehrkörper und kommunalen Beschäftigten der Schulen eine Essensteilnahme ermöglicht. Die in den Schulen tätigen Jahrespraktikanten und Praktikantinnen sowie FSJ-ler und FSJ-lerinnen können aufgrund ihres geringen Einkommens künftig kostenfrei an der Mittagsverpflegung teilnehmen.

 

Der Schul- sowie der Samtgemeindeausschuss haben einstimmig empfohlen, eine Gebührenanpassung auf 3,50 Euro pro Mahlzeit vorzunehmen. Die mit der Verwaltungsvorlage übersandte Neufassung sollte dahingehend geändert werden, dass § 12 – Umgang mit personenbezogenen Daten, Datenschutz – ersatzlos gestrichen wird.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen