Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.    Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich am Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland der LEADER-Region Nördliches Harzvorland im Jahr 2023 sowie den Folgejahren bis 2029 mit einem Betrag in Höhe von jährlich 13.222,20 €. Haushaltsmittel für das Jahr 2023 werden über die Nachtragshaushaltsplanung bereitgestellt.

 

2.    Aus dem Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland können 50% der erforderlichen Kofinanzierungsmittel von LEADER-Projekten in der Region „Nördliches Harzvorland“ bereitgestellt werden, insofern sich die Kommune, indem das Projekt verortet ist, am Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland beteiligt.

 

3.    Für Projekte der LEADER Region „Nördliches Harzvorland“, die im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel zu verorten sind, können durch die Mittel des Zusatz-Kofinanzierungspools des Landkreises Wolfenbüttel weitere 50 % der erforderlichen Kofinanzierungsmittel für Projekte bereitgestellt werden. Für Projekte, die in der LEADER Region liegen und im Landkreis Wolfenbüttel zu verorten sind, können somit bis zu 100 % der erforderlichen Kofinanzierungsmittel bereitgestellt werden.

 

4.    Die Mittel des Kofinanzierungspools werden ausschließlich für folgende Zwecke genutzt: 

a.    Bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen von LEADER müssen bei Förderanträgen von privaten Antragstellern sowie von gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen und Unternehmen etc. die beantragten EU-Fördermittel jeweils mit öffentlichen, nationalen Mitteln kofinanziert werden. Die Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln muss dabei zwingend ¼ der EU-Förderung betragen.

 

b.    Falls das Budget durch private Projekte nicht ausgeschöpft wird, kann es auch für die Kofinanzierung gemeinsamer kommunaler Projekte der LEADER-Region genutzt werden.

 

c.    Verbleibende Finanzmittel können nach Abschluss der aktuellen Förderperiode für Maßnahmen zur erneuten Bewerbung als LEADER-Region verwendet werden.

 

5.    Zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften soll eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden.

 

6.    Die Kooperationspartner vereinbaren, dass der Landkreis Wolfenbüttel die Projektträgerschaft (Finanzmanagement) für das beschriebene Vorhaben übernimmt.

 

7.    Die Unterstützung von Projekten aus den Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland sowie dem Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel ist durch die LAG (Lokale Aktionsgruppe) der LEADER-Region Nördliches Harzvorlandes zu beschließen. Mit dem Beschluss der Übernahme der 50% der Kofinanzierungsmittel aus dem Kofinanzierungspool der LEADER-Region werden die Mittel aus dem Zusatz-Kofinanzierungspool des Landkreises Wolfenbüttel für Projekte aus dem Landkreis Wolfenbüttel ebenfalls zur Verfügung gestellt.

 


Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann erläutert die Verwaltungsvorlage. Er merkt an, dass der Samtgemeindeausschuss auf Grund der umfangreichen Verwaltungsvorlage und der fortgeschrittenen Zeit hierzu heute keine Beschlussempfehlung abgegeben hat.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen