Sitzung: 28.06.2023 Rat der Samtgemeinde Oderwald
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG-XI/124/2023
Beschluss:
1.
Die Samtgemeinde Oderwald beteiligt sich
am Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland der LEADER-Region Nördliches
Harzvorland im Jahr 2023 sowie den Folgejahren bis 2029 mit einem Betrag in
Höhe von jährlich 13.222,20 €. Haushaltsmittel für das Jahr 2023 werden über
die Nachtragshaushaltsplanung bereitgestellt.
2.
Aus dem Kofinanzierungspool Nördliches
Harzvorland können 50% der erforderlichen Kofinanzierungsmittel von
LEADER-Projekten in der Region „Nördliches Harzvorland“ bereitgestellt werden,
insofern sich die Kommune, indem das Projekt verortet ist, am
Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland beteiligt.
3.
Für Projekte der LEADER Region
„Nördliches Harzvorland“, die im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel zu
verorten sind, können durch die Mittel des Zusatz-Kofinanzierungspools des
Landkreises Wolfenbüttel weitere 50 % der erforderlichen Kofinanzierungsmittel
für Projekte bereitgestellt werden. Für Projekte, die in der LEADER Region
liegen und im Landkreis Wolfenbüttel zu verorten sind, können somit bis zu 100
% der erforderlichen Kofinanzierungsmittel bereitgestellt werden.
4.
Die Mittel des Kofinanzierungspools
werden ausschließlich für folgende Zwecke genutzt:
a. Bei
der Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen von LEADER müssen bei Förderanträgen
von privaten Antragstellern sowie von gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen und
Unternehmen etc. die beantragten EU-Fördermittel jeweils mit öffentlichen,
nationalen Mitteln kofinanziert werden. Die Kofinanzierung aus öffentlichen
Mitteln muss dabei zwingend ¼ der EU-Förderung betragen.
b. Falls
das Budget durch private Projekte nicht ausgeschöpft wird, kann es auch für die
Kofinanzierung gemeinsamer kommunaler Projekte der LEADER-Region genutzt
werden.
c. Verbleibende
Finanzmittel können nach Abschluss der aktuellen Förderperiode für Maßnahmen
zur erneuten Bewerbung als LEADER-Region verwendet werden.
5.
Zwischen den beteiligten
Gebietskörperschaften soll eine entsprechende Kooperationsvereinbarung
abgeschlossen werden.
6.
Die Kooperationspartner vereinbaren,
dass der Landkreis Wolfenbüttel die Projektträgerschaft (Finanzmanagement) für
das beschriebene Vorhaben übernimmt.
7.
Die Unterstützung von Projekten aus den
Kofinanzierungspool Nördliches Harzvorland sowie dem Zusatz-Kofinanzierungspool
des Landkreises Wolfenbüttel ist durch die LAG (Lokale Aktionsgruppe) der
LEADER-Region Nördliches Harzvorlandes zu beschließen. Mit dem Beschluss der
Übernahme der 50% der Kofinanzierungsmittel aus dem Kofinanzierungspool der
LEADER-Region werden die Mittel aus dem Zusatz-Kofinanzierungspool des
Landkreises Wolfenbüttel für Projekte aus dem Landkreis Wolfenbüttel ebenfalls
zur Verfügung gestellt.
Herr Samtgemeindebürgermeister Lohmann
erläutert die Verwaltungsvorlage. Er merkt an, dass der Samtgemeindeausschuss
auf Grund der umfangreichen Verwaltungsvorlage und der fortgeschrittenen Zeit
hierzu heute keine Beschlussempfehlung abgegeben hat.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der
Samtgemeinde Oderwald folgenden einstimmigen