Sitzung: 27.05.2013 Gemeinderat Heiningen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: H-XVII/044/2013
Beschluss:
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Die für die Vergabe von Aufträgen unterhalb
der geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) und Liefer- und
Dienstleistungsaufträge (VOL/A) in der Samtgemeinde Oderwald geltende
Dienstanweisung vom 21.03.2012 wird in Ziff. 3.1 und 3.2 entsprechend des
Bezugserlasses geändert.
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Die Ziffern 11.1 und 11.2 erhalten folgende
Fassung:
11.1
Diese Dienstanweisung ist ab sofort
anzuwenden und gilt in Bezug auf die Ziffern 3.1 und 3.2 bis zum 31.12.2013.
11.2
Ab 01.01.2014 gilt die Dienstanweisung fort
unter Anwendung der Wertgrenzen, die in Ziffern 3.3 und 3.4 festgehalten sind.
Herr 2. stellv. Bürgermeister Reupke erläutert die Drucksache. Weiter teilt er mit, dass der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 16.05.2013 einstimmig empfohlen hat, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Heiningen einstimmig folgenden