Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

·                Die für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) und Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A) in der Samtgemeinde Oderwald geltende Dienstanweisung vom 21.03.2012 wird in Ziff. 3.1 und 3.2 entsprechend des Bezugserlasses geändert.

·                Die Ziffern 11.1 und 11.2 erhalten folgende Fassung:

11.1    Diese Dienstanweisung ist ab sofort anzuwenden und gilt in Bezug auf die Ziffern 3.1 und 3.2 bis zum 31.12.2013.

11.2     Ab 01.01.2014 gilt die Dienstanweisung fort unter Anwendung der Wertgrenzen, die in Ziffern 3.3 und 3.4 festgehalten sind.

 


Herr 2. stellv. Bürgermeister Reupke erläutert die Drucksache. Weiter teilt er mit, dass der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 16.05.2013 einstimmig empfohlen hat, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Heiningen einstimmig folgenden