Herr Bürgermeister Kokon eröffnet die Sitzung.

 

Herr Kuhlmann merkt an, dass die Bekanntmachung über die Ratssitzung erst am 01. Juli 2023 ausgehängt wurde und fragt nach, ob die Ladungsfrist ausreichend ist.

 

Herr Kosel erklärt, dass die Dauer der öffentlichen Bekanntmachung damit ausreichend ist. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mit Beschluss vom 10.03.1982 (siehe auch Kommentar von Robert Thiele) 2 Tage als ausreichend angesehen. Zudem muss die Bekanntmachung am Sitzungstag und zu Beginn der Sitzung aushängen.

 

Herr Kokon stellt daraufhin die ordnungsgemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit sowie die Tagesordnung fest.